Repressionsschnipsel

Erfurt: Deine Omi PMK-links? Thüringer VS sammelt eifrig Daten

Bei einer Befragung einer Mitarbeiterin des Thüringer Verfassungsschutzes, die im Bereich Auswertung Rechtsextremismus bis 2008 tätig war, im Untersuchungsausschuss zu Rechtsextremismus und Behördenhandel am 7. Februar wurde offenbar, dass bis 2008 die Thüringer Polizei regelmäßig Daten an den VS weitergab. Betroffen sind alle, die an einer als „extremistisch“ eingeschätzten Versammlung teilnahmen und deren Daten in irgendeiner Weise erfasst worden. Dazu zählen: Personalienfeststellungen (auch von Ordner*innen), Observationen, ausgewertetes Bildmaterial, Anmeldungen, Kooperationsgespräche. Was als „extremistisch“ eingeschätzt wird, liegt bei der Hufeisenmodell-orientierten Polizei. Dafür dass sich dieses Vorgehen seit 2008 geändert haben könnte, gibt es bisher keine Anhaltspunkte. Verfassungsschutz? Abschaffen!

Erfurt: Wer hat die Bullenkarren 2013 angezündet?

Im Oktober 2018 geht ein struktureller Angriff auf die linken Szene in Erfurt zu Ende. Ein bereits inhaftierter Mann aus dem Umfeld der Thüringer NPD gesteht, dass er im September 2013 15 nagelneue Einsatzwagen der Polizei angezündet hat. Die 40-köpfige LKA-Ermittlergruppe konnte bis dahin keine Ergebnisse auf der Suche nach den Täter*innen liefern. Ermittelt wurde auf vielfältige Art und Weise in der linken Szene. Befragungen fanden u.a. aufgrund von Äußerungen in Sozialen Medien statt. Genoss*innen wurden an ihrem Arbeitsplatz aufgesucht und befragt. Bester Umgang damit? Klappe halten, Strukturen schützen und die Rote Hilfe informieren!

Erfurt: Antifaschismus ist keine menschenverachtende Einstellung!

Im Oktober werden zwei Antifaschisten vor dem Amtsgericht Erfurt verurteilt, weil sie einen stadtbekannten Nazi im Kontext einer Demonstration von Die Rechte am 1. Juli 2017 vermöbelt haben sollen. Die vorsitzende Richterin wendete zur Strafverschärfung den §46 Abs. 2 StGB an, der eigentlich fremdenfeindliche und rassistische Tatmotivationen aufgreift. Herausgekommen sind Bewährungs- und Geldstrafen. Solidarität jetzt! Spenden an die RH Erfurt unter dem Stichwort „Oktober 2018“.

Gera: Mit Schädelmessung gegen Antifaschisten

Vor dem Amtsgericht Gera wird im Oktober 2018 eine Verhandlung gegen einen Angeklagten fortgesetzt, dem vorgeworfen wird, sich im Zuge von Gegenprotesten bei einem III-Weg-Aufmarsch am 1. Mai 2017 in Gera vermummt zu haben. Während die Hauptverhandlung ausgesetzt war, sollte auf Bestreben des Geraer Staatsanwaltes Zschächner ein anthropologisches Gutachten des Angeklagten erstellt werden. Das Gutachten der Sachverständigen, die erklärte in ihrer gesamten beruflichen Laufbahn noch nie ein Gutachten in einer Vermummungssache erstellt zu haben, konnte eine Übereinstimmung des Angeklagten mit einer vermummten Person auf dem als Beweis angeführtem Video ausschließen. Das Verfahren endet mit einem Freispruch für den Angeklagten.

Rudolstadt / Saalfeld: „United we stand“ – Hauptverhandlung gegen Antifaschisten ausgesetzt

Die Verhandlung im November 2018 am Amtsgericht Rudolstadt gegen einen Antifaschisten aus Saalfeld, der der Körperverletzung an einem Nazi im Zuge von Gegenprotesten gegen einen Thügida-Aufmarsch im Januar 2017 beschuldigt wird, endet nach einer Stunde, da der Richter dem Antrag der Verteidigung auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen der Unvollständigket der Akte stattgibt. Auch der Folgetermin wird abgesagt. Mittlerweile sind neue Prozesstermine anberaumt: Donnerstag, 11.04.2019, Montag, 29.04.2019 und Donnerstag, 16.05.2019, jeweils 9:30 Uhr am Amtsgericht Rudolstadt.

Gotha: „Free the three“ – Tendenziöser Schöffe

Nachdem die Verhandlung im Frühjahr 2018 wegen Krankheit der Richterin nicht fortgeführt werden konnte, sind nach einem dreiviertel Jahr neue Verhandlungstermine im Fall „Free the three“ anberaumt. Am 15. Januar 2019 beginnt der Prozess damit erneut, ein drittes Mal wird die Anklageschrift verlesen. Zwei neue Schöffe werden vereidigt. Einer von ihnen teilte über sein Facebookprofil Nazibilder, was die Verteidigung veranlasst, einen Antrag auf Befangenheit zu stellen. Die Entscheidung darüber steht vor dem zweiten Verhandlungstag noch aus, sodass dieser abgesagt wird. Keine Woche später werden auch alle folgend geplanten Termine abgesagt. Der Prozess muss zu noch unbestimmter Zeit erneut beginnen.

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