Am 18. Oktober 2019 fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe zu Ideologien der Menschenfeindlichkeit im AK40 in Suhl ein Vortrag zum Thema „Asozialität – Geschichte und Aktualität eines Stigmas“ statt. Die Gefahr, die von einer solchen Stigmatisierung ausgeht, machte in Suhl vor allem der Nazimord an Klaus Peter Kühn im Jahr 2012 deutlich. Lula und Antifa Suhl/ Zella-Mehlis in einer Nachbetrachtung.
Am Abend des 16. Juni 2012 bedrängten drei Neonazis den damals 59-jährigen Arbeitslosen Klaus Peter Kühn vor der Tür seiner Plattenbauwohnung im Suhler Norden. Er solle ihnen Geld geben, damit sie sich davon Schnaps kaufen können. Kühn gab den drei 17 bis 23-jährigen zwei Euro, sagte, mehr habe er nicht. Unzufrieden mit der Ausbeute kehrten sie wenige Stunden später zu dessen Wohnung zurück und verschafften sich gewaltsam Zutritt zu dieser. Dort schlugen sie mit Fäusten, Füßen, einer Tischplatte, einem Stuhl und Fernseher gewaltsam auf Kühn ein. Mit weiteren 25 Euro, die die drei in der Wohnung fanden, verlassen sie das Gebäude, um Alkohol zu kaufen. Nebst Portemonnaie und Mobiltelefon nahmen sie außerdem den Schlüssel des Opfers mit, womit sie wenig später erneut in die Wohnung zurückkehrten. Sie setzten ihre Misshandlungen fort, schlugen erneut auf Kühn ein, stecken ihm eine Zigarette ins Nasenloch und urinieren auf das am Boden liegende Opfer, um herauszufinden, ob er noch lebte. Nach Stunden der Folter ließen sie Kühn hilflos und alleine in seiner Wohnung zurück, wo er am darauffolgenden Vormittag seinen Verletzungen erlag. Er wurde vier Tage später von seinem gesetzlichen Betreuer gefunden, der sich drüber sorgte, Kühn nicht erreichen zu können.
Eine Woche nach dem Mord werden die drei von der Polizei verhaftet. Sie sind bereits vorbestraft wegen Diebstählen, schwerer Körperverletzung, der Jüngste von ihnen auch wegen des Sprühens eines Hakenkreuzes. Während der Vernehmung nannten die jungen Erwachsenen Kühn einen Penner und zeigten keinerlei Empathie für ihr Opfer. Im Januar 2013 wurde ihnen vor dem Meininger Landgericht der Prozess gemacht. Dort äußerten die Angeklagten, bei der Tat gelacht zu haben und sich belustigt gefühlt zu haben. Mitleid empfänden sie „eigentlich nicht“. Das Gericht verurteilte die Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Erpressung zu neun bis elf Jahren Haft. Die Richterin begründete ihr Urteil u.a. damit, die Angeklagten hätten „ihr Opfer nicht mehr als Mensch wahrgenommen“, während die Staatsanwaltschaft als Motiv der Tat die Habgier der jungen Männer benannte, da diese von ihrem Opfer Geld verlangten. Den eklatanten Widerspruch dazu, dass es sich bei dem Opfer ebenso wie bei den Tätern um einen sozial Abgehangenen, Mittellose handelte, von dem man hätte wissen können, dass da nicht viel zu holen ist, sah die Staatsanwaltschaft scheinbar nicht; auch die Tatsache, dass die Täter auch, nachdem sie das wenig vorgefundene Bargeld ausgegeben hatten, nicht von ihren Opfer abließen, sogar noch einmal wiederkehrten, um ihre Misshandlungen fortzusetzen, kann durch das Motiv der Habgier mindestens nicht hinreichend erklärt werden.
In deutscher Tradition
Der menschenunwürdige und entmenschlichte Umgang mit Menschen, die als asozial bezeichnet werden, hat eine lange Tradition in der zu Grunde liegenden Idee von Arbeit, die verwoben ist mit der Entstehung der deutschen Nation. Das Wesen des Deutschseins liegt darin, in der ehrlichen und sittlichen Arbeit Erfüllung zu finden. Wie sich die Arbeitsverhältnisse mit der Industrialisierung Ende des 18. Jahrhunderts verändern, muss sich auch der Mensch ändern. Wer keine Leistung bringt, hat keinen Wert. Doch Arbeit dient nicht allein zum Bestreiten des eigenen Lebensunterhalts, sondern ebenso der Formung zu einer sittlichen Person. Zudem grenzt sich die deutsche Arbeit vom vermeintlich jüdisch-materialistischen Geschäftsgeist ab. Der Kulturhistoriker Wolhelm-Heinrich Riehl schrieb dazu in seinem Buch Die deutsche Arbeit: „Die sittliche Kraft der Arbeit steht den Deutschen höher als ihr Erfolg und Gewinn“.
Arbeit verrichtet man nicht nur zu individuellen Zwecken, sondern die nationale Arbeit dient als Basis eines neuen politischen und kulturellen Bewusstseins als Deutsche. Damit einhergehend gelten Arme, Kranke, Menschen mit Behinderung, Menschen, die nicht „anerkannten“ Berufen nachgehen und Menschen ohne festen Wohnsitz als abweichend, unnütz und als Gefahr für die herrschende Ordnung. Die Ursache für die Verelendung wurde in den Menschen selbst gesehen – diese galt es loszuwerden oder umzuformen. Mit „wissenschaftlichen Erkenntnissen“ Mitte des 19. Jahrhunderts um Vererbung entwickelte der Staat selbst Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der „Erbgesundheit seines Volkes“. Verschärft wurde diese Strategie nach dem ersten Weltkrieg, in dem viele Schwerverletzte und Traumatisierte aus dem Krieg zurückkehrten und so vermeintlich die Volksgesundheit gefährdeten, was sich in Publikationen dieser Zeit, wie dem 1920 erschienen Buch mit dem Titel Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form verdeutlicht.
Im Nationalsozialismus wurden die Ideen zur „Säuberung“ der Bevölkerung konsequent umgesetzt. Alle Institutionen wie Fürsorgeeinrichtungen, Polizei und Justiz arbeiteten zusammen, um „Berufsverbrecher“, „sexuell Verwahrloste“ (diese Zuschreibung gab es nur für Frauen), „Ballastexistenzen“, geistig und körperlich Behinderte auszusortieren. Die Folgen für die Betroffenen im Nationalsozialismus sind bekannt – sie reichen von der Inhaftierung über Zwangssterilisation zu Ermordung. Drei zentrale Ereignisse seien hier nur schlaglichtartig beleuchtet:
1938, Aktion Arbeitsscheu Reich: mehr als 20 000 Menschen wurden durch die Gestapo und die Polizei in Konzentrationslager verschleppt. Es kamen zunehmend mehr „Asoziale“ mit schwarzem Winkel und „Berufsverbrecher“ mit grünem Winkel in Konzentrationslager gebracht. Dort waren sie die Häftlingsgruppen mit den schlechtesten Lebensbedingungen und ihnen wurde mit fehlender Solidarität begegnet.
1939 – 1945, Euthanasie-Aktion: Ermordung von über 200 000 Menschen, die als „lebensunwerte Ballastexistenzen“ oder „geistige Tote“ kategorisiert wurden, unter anderem behinderte Kinder, Psychiatriepatient*innen, Alte, Arme, Asoziale wurden vergiftet, erschossen, ins Gas geschickt oder dem Hungertod ausgeliefert.
1939, Aktion T4: 5000 Patient*innen aus Heil- und Pflegeanstalten und Kinder aus Privathaushalten wurden umgebracht.
Leider war jedoch mit dem Ende des Nationalsozialismus das Leid für die Überlebenden, die mit grünem oder schwarzem Winkel in den Konzentrationslagern waren, in vielen Fällen nicht beendet. Viele verblieben weiterhin jahrelang in Haft – ohne vorangegangene Verfahren oder Neuaufarbeitung ihrer Fälle oder verblieben in staatlichen Fürsorgeeinrichtungen und wurden durch die gleichen Menschen weitergegängelt, die ihnen bereits zur Zeit des NS das Leben zur Hölle machten. Einige Gesetze bestanden lange fort wie z.B. der sog. Asozialenparagraf in der DDR (Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten) und die Fürsorgerichtlinien von 1924, die erst 1962 durch das Bundessozialhilfegesetz abgelöst wurde.
Teilweise wurden die Folgen ihrer Unwertmachung im NS als Gründe für eine soziale Ächtung – bspw. wurden Frauen, die zwangssterilisiert wurden, als sozial unwert stigmatisiert.
Während sich NS-Täter auf ihre Arbeit Rentenansprüche erarbeiteten, bleibt das den Opfern, die zwangsarbeiteten, verwehrt. Sogenannte Asoziale und Berufsverbrecher haben bis heute kein Anrecht auf Entschädigungszahlungen.
Stigmatisierung und Gewalt an Asozialen
Doch nicht nur im Mangel des Anrechts auf Entschädigungszahlungen setzt sich die Stigmatisierung von sogenannten Asozialen fort. Sie ist das Resultat bürgerlicher Vergesellschaftung als Reaktion auf die eigene gesellschaftliche Überflüssigkeit. Selbst für ihre Lage verantwortlich gemacht, verdeutlichen sogenannte Asoziale die unangenehme Ahnung der eigenen Überflüssigkeit und die Folgen, die die Niederlage in der gegenseitigen Konkurrenz mit sich bringt. Die Einsicht darum soll abgewehrt werden durch den Ausstoß derer, die daran erinnern. Dabei bleibt es nicht bei der Stigmatisierung, sondern es kommt auch immer wieder zu Gewalthandlung gegen Erwerbs- und Obdachlose oder andere als asozial betrachtete Menschen. Unter den Todesopfern von Neonazis finden sich auffällig viele Menschen, die obdachlos oder erwerbslos waren. Die Statistik der Amadeu-Antonio-Stiftung zu Todesopfern rechter Gewalt seit 1990 zählt mindestens 26 Obdachlose unter den von Rechten Ermordeten. Die noch recht junge Statistik zur Gewalt gegen Obdachlose des BKA verzeichnet seit 2011 einen Anstieg von Gewalt gegen Obdachlose um mehr als das doppelte; über die Hälfte davon ging von Menschen aus, die das BKA als rechts einstuft.
Im Fall der Mörder von Kühn waren die drei Täter selber sozial Abhängte und mit dem Stigma des nutzlosen und nicht kapitalproduktiven Essers belegt. Die ums eigene Glück Geprellten schoben auf ihn ab, was sie an sich selber nicht ertragen oder dulden konnten und bekämpften es stellvertretend an ihm. Ihre Aggressionen waren dabei weder von persönlichen Motiven – etwa einer Abneigung gegen Kühn als Person – noch von individuellen Nutzen geleitet, sondern Ausdruck einer Wut, die sich ausagierte gegen jemanden, der auffiel ohne Schutz. Enthemmt schlugen sie nicht nur mit allem, was zu finden war, auf ihr Opfer ein, sondern urinierten auch auf den verletzt am Boden Liegenden. In der Erniedrigung des anderen vollzogen sie ihre eigene Aufwertung durch dessen Abwertung und in der Ausübung der Macht vermochten sie es, sich dabei gleichsam über ihre eigene gesellschaftliche Ohnmacht hinwegzutäuschen.
Habgier als Grund für die Misshandlungen und den Mord anzuführen – wie von der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Kühns Peiniger und Mörder – vollzieht einerseits eine falsche Rationalisierung der Gewalt. Andererseits ist Habgier als Charaktereigenschaft der Täter zu qualifizieren, worin in der Individualisierung des Grunds von den gesellschaftlichen Ursachen der Tat abgesehen wird. Gleichwohl besteht zwischen der gesellschaftlich fortbestehenden und verbreiteten Stigmatiserung und Abwertung vermeintlich Asozialer und derer Ermordung – nicht zufällig vorwiegend durch Rechte – eine Differenz. Die drei Nazimörder aus Suhl entscheiden sich für letzteres: für die Entmenschlichung, Gewalt und den Mord an einem gesellschaftlich Ausgestoßenem, statt gegen die Ursachen ihrer Ohnmacht und Überflüssigkeit anzugehen und zusammen mit anderen in Solidarität für einen Zustand ohnmächtigen Glücks einzutreten.