Diese neue Rubrik fokussiert aktuelles Geschehen in Sachen Repression. Für die Zuarbeiten danken wir den Rote Hilfe Ortsgruppen Erfurt, Weimar und Jena als auch der Soligruppe „Weimar im April“.
Erste Einstellungen in Verfahren nach CZS11-Besetzung in Jena
Die Staatsanwaltschaft Gera hat das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs gegen eine*n von drei der Besetzer*innen der Carl-Zeiss-Straße 11 eingestellt. Die Begründung lautete „mangelndes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung“. Ebenso wurden die Ermittlungsverfahren gegen mindestens zwei Blockierer*innen des Hauseingangs eingestellt, denen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*innen vorgeworfen worden war. Hier lautete die Begründung „Geringfügigkeit der Schuld“.
Josef: Wiener Polizei will 10.000 Euro für Streifenwagen
Trotz der eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde (ähnlich der Revision in Deutschland) und Berufung von Josefs Verteidigung gegen seine Verurteilung in allen drei Anklagepunkten in erster Instanz hat die Wiener Polizeidirektion nun eine Rechnung an Josef geschickt, in der sie ihn zur Zahlung von 9759,44 Euro für einen vermeintlich von ihm zum Totalschaden beförderten Dienstwagen auffordert. Dass das Urteil gegen Josef aufgrund der eingelegten Rechtsmittel noch gar nicht rechtskräftig ist, ist dabei ebenso bemerkenswert, wie dass die Wiener Polizei bereits Rechnungen in verschiedener Höhe an mehrere Teilnehmer*innen der NoWKR-Demo vom 24.01.2014 verschickt hat. Hinzu kommt, dass Polizeibeamt*innen im Prozess angegeben hatten, dass der schrottreife Wagen bereits verkauft worden ist, weshalb eine Beweismittelsicherung nicht mehr vorgenommen werden könnte. In der aktuellen Rechnung an Josef ist hingegen von „Reparaturkosten“ die Rede.
Flüchtlingsaktivist nach Kritik an Racial Profiling wegen Beleidigung angezeigt
Der VOICE-Aktivist Miloud L. Cherif ist von zwei Beamten der Bundespolizei wegen Beleidigung angezeigt worden, nachdem er den Umstand, als einziger Fahrgast eines vollen Zugwaggons zwischen Erfurt und Meiningen nach dem Ausweis gefragt zu werden, als diskriminierend bezeichnet hat. Der Anzeige ging eine längere Diskussion voraus, während Miloud unter anderem per Telefon mit dem Leiter der Erfurter Bundespolizeidirektion verbunden worden war, um von selbigem über die vermeintlichen Gründe der selektiven Personalienkontrolle aufgeklärt zu werden.
„Racial Profiling“-Prozess vorm Amtsgericht Erfurt am 24. Oktober
Ist es eine Tatsachenfeststellung oder Beleidigung, wenn Polizisten als Rassisten bezeichnet werden, wenn sie eine Personenkontrolle nach „Racial Profiling“-Schema durchführen? Den Strafbefehl1 wegen Beleidigung wollte ein Aktivist nicht hinnehmen. Eine unterstützende Soligruppe organisierte vor und im Gericht Öffentlichkeit, die zum großen Teil jedoch von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Die massiven Sicherheitskontrollen am Einlass liefen nicht ohne rassistische Zumutungen ab, während in der Verhandlung dem Angeklagten das Wort entzogen wurde, als er sich zum Verhandlungsgegenstand „Rassismus“ ausführlich äußern wollte, um die rassistische Praxis der Beamten aufzudecken. Der Angeklagte wurde wegen Beleidigung verurteilt.
Dresden / Jena: Prozess gegen Jugendpfarrer Lothar König eingestellt
Das in der Öffentlichkeit mit der Razzia am 10. August 2011 begonnene Verfahren gegen Lothar dauerte drei Jahre an. Nach einem Angebot der Staatsanwaltschaft Dresden und der Zustimmung des Angeklagten wurde das Verfahren wegen des Vorwurfs des schweren, aufwieglerischen Landfriedensbruchs am 10. November eingestellt. Zur Auflage machte das Amtsgericht die Zahlung von 3.000 Euro, wovon eine Hälfte an die sächsische Staatskasse und die andere Hälfte an den evangelischen Kirchenbezirk Dresden Mitte geht. Die Soligruppe JG-Stadtmitte verlautbarte „Für sächsische Verhältnisse stellt diese Entscheidung einen Freispruch dar.“, womit ein bitterer Nachgeschmack in Erinnerung an Falschaussagen von Polizeibeamten und einer politisch agierenden Justiz bleibt.
Update der Soli-Gruppe „Weimar im April“
Wie wir berichteten, zog die Bekanntmachung eines Falles von Polizeigewalt im April 2012 in Weimar nicht die Bestrafung der beteiligten Beamten nach sich, sondern im Gegenteil Ermittlungsverfahren gegen die vier Betroffenen der Übergriffe. Kurz vor Ende des Jahres 2013 erhielten drei der betroffenen Personen Strafbefehle mit dem Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat und falscher Verdächtigung.
Die Verurteilung der Betroffenen sollte also schnell und ohne weiteres großes Aufsehen über die Bühne gehen. Die Strafbefehle sollten Tatsachen schaffen: Die PolizistInnen seien fälschlicherweise beschuldigt, die ärztlich attestierten Verletzungen seien nachträglich selbst zugefügt worden und mit Sicherheit nicht in der Polizeiwache entstanden. Dies wollten die Betroffenen nicht hinnehmen und haben Widerspruch gegen die Strafbefehle eingelegt. Das bedeutet, dass es in diesem Fall ein Gerichtsverfahren geben wird. Dieses wird nach mehrmaliger Verschiebung im Februar 2015 am Amtsgericht in Weimar stattfinden. In diesen Prozessen wird es darum gehen, ob die Weimarer Polizei mit dem Leugnen der Vorfälle im April 2012 durchkommt. Der momentane Stand bedeutet, dass es in der Sache „Weimar im April“ keine abschließende Verurteilung gibt: Weder gegen die Betroffenen, noch gegen die Beamten.
Wie geht es weiter?
Als Soli-Gruppe „Weimar im April“ wollen wir weiterhin auf den Fall aufmerksam machen, die Position der Betroffenen stärken und Polizeigewalt als gesellschaftliches Problem thematisieren. Dies haben wir etwa getan, indem wir im April 2014 die Ausstellung „Vermummt und gewaltbereit: Polizeigewalt in Deutschland“ nach Weimar geholt haben – ein Interview dazu findet ihr auf unserer website. Außerdem sammeln wir Spenden, um den Betroffenen die Bezahlung ihrer Anwälte zu ermöglichen. Unterstützung ist nötig und jederzeit willkommen. Für Februar steht die Mobilisierung zu den Prozessen an, auch hier werden wir Kundgebungen vor dem Gericht organisieren.
Kein Vergessen, kein Vergeben!
Infos zur Kampagne und der Soligruppe findet ihr unter: http://wia.blogsport.de
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Strafbefehle sind das Resultat eines vereinfachten Verfahrens und sind ohne mündliche Hauptverhandlung innerhalb einer kurzen Frist gültig, wenn der oder die Beschuldigte nicht Widerspruch einlegt.