Die ARGE ist ein System, das mit jeder Faser darauf zielt, die Leistungsempfänger_innen klein zu machen. Schon die Architektur und der Wachschutz am Eingang machen klar, dass es hier darum geht, Erwerbslose zu erziehen und zu disziplinieren. Die Sprache der Anträge, Vorgänge, Sachstände und Belehrungen sagt deutlich, dass die Menschen hier zuallerletzt als Person gemeint sind. Yvette – ein_e Kund_in der Agentur – hat bei einem Arbeitsamtstermin in Erfurt im August 2013 dem Sachbearbeiter die folgende Erklärung vorgetragen:
Unter dem Vorwand, mit mir über meine aktuelle berufliche Situation zu sprechen, und unter Verwendung der euphemistischen Bezeichnung „Einladung“ wurde ich heute von Ihnen dazu gezwungen – unter Androhung von Strafe bei Nichtbefolgung –, hier zu erscheinen. Zu den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen betreffend Nötigung, Erpressung kommen wir später. Fakt ist, dass der in dieser Vorladung benannte Grund unzulässig ist im Sinne der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 II SGB III, da dieser dort schlichtweg nicht benannt ist. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das vielleicht in Unkenntnis der Rechtslage nicht bewusst gewesen zu sein scheint. Diese Unzulässigkeit führt zur Nichtbegründetheit dieses Verwaltungsaktes, dieser Vorladung. Dies führt schließlich zur Nichtigkeit derselben. Einen entsprechenden Widerspruch gegen diesen Unsinn erhalten Sie im Anschluss.
Mein heutiges Erscheinen sollten Sie also dahingehend verstehen, dass ich zum Einen Lust hatte her zukommen und zum Anderen dies als Plattform der politischen Auseinandersetzung sehe: über die menschenverachtenden Praktiken der Hartz4-Regelungen, den unsäglichen Mythos von Arbeit, bis hin zu einer Kritik an der kapitalistischen Verwertungslogik. Und im besten Fall setzen Sie sich mit Ihrer eigenen Rolle in dieser Maschinerie auseinander, kündigen Ihren Job noch heute oder nehmen sich ein Beispiel an Inge Hannemann, die als Fallmanagerin im Jobcenter Hamburg an die Öffentlichkeit getreten ist, um die Missstände im Umgang mit Erwerbslosen anzuprangern und mittlerweile die Bundesagentur für Arbeit massiv unter Druck setzt und zu öffentlichen Richtigstellungen zwingt.
Denn die Reform der Sozialtransferleistungen durch die Agenda 2010 im Jahr 2003 hatte das erklärte Ziel, den Sozialstaat abzubauen und zugleich großen Unternehmen auch für die folgenden Jahre die Gewinne zu sichern. Dies wurde erreicht durch einen massiven Ausbau des Leiharbeitssektors, massiver Ausweitung von Armut und Errichtung neuer Repressionsmethoden durch Sanktionen. Dabei billigend in Kauf genommen wurden auch Hungertode einzelner Betroffener. Auch die Beharrlichkeit, mit der diese menschenverachtende Armutsverwaltung weiterhin durchgezogen wird, ist erschreckend. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Februar 2010 festgestellt, dass ein unabdingbares Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum besteht und aus der Folge Sanktionen rechtswidrig sind. Dennoch wird an den Jobcentern munter weiter sanktioniert. Fehlerhafte Bescheide sind an der Tagesordnung. Die Sozialgerichte sind hoffnungslos überlastet. Es gibt Klagen wegen der unzulässigen Einschränkung der Grundrechte auf Freizügigkeit, der freien Berufswahl, der freien Entfaltung der Persönlichkeit usw. Die Betroffenen dieser Scheiße sind die Erwerbslosen, die mit zugeworfenen Brosamen ohnehin zu wenig Geld zur Verfügung haben und nicht selten von Obdachlosigkeit und sozialer Verelendung und Ausgrenzung bedroht sind. Doch auch die Erwerbstätigen selbst finden sich, aufgrund des mit der Hartz4-Reform einhergehenden Lohndumpings, meist in prekären Situationen wieder, lassen sich z.B. Diskriminierungen gefallen, aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren. Auch hier am Jobcenter werden Neue nur noch auf ein halbes Jahr befristet angestellt. Wer weniger als Andere sanktioniert, hat gute Chancen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Die Angestellten bespitzeln sich gegenseitig, wer nicht mitmacht oder gar Andere für ihre menschenverachtende Vorgehensweise gegenüber Erwerbslosen kritisiert, wird gemobbt und ausgegrenzt.
Das ist die alltägliche Situation, in der wir uns hier begegnen. Doch damit habe ich mich noch lange nicht abgefunden. Zwar gab es in den Jahren 2003 und den folgenden wesentlich mehr Widerstand gegen diese Zustände. Aber nach dem Abebben in den vergangenen Jahre gab es gewissermaßen ein Erwachen und der Widerstand wächst. Nicht zuletzt auch eine Erfahrung aus der jüngsten Zuspitzung der allgegenwärtigen Krise des Kapitalismus, deren Auswirkungen immer zuerst bei den Ärmsten spürbar sind. Und neben der schwachsinnigen Produktionsweise im Kapitalismus ist es ein Problem, dass die Vermittlung von Interessen und die Bedienung von Bedürfnissen fast ausschließlich über Geld stattfindet, dass aber nicht einfach so zur Verfügung steht. Weshalb ich im konkreten Fall nun mal auf die Leistungen des Sozialtransfers angewiesen bin. Das Argument, welches Sie jetzt wahrscheinlich anbringen könnten, dass ich doch dann einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, entbehrt jeglicher Grundlage. Denn der Wesensgehalt der kapitalistischen Produktion ist die Einsparung der Arbeitskraft, also die Verminderung des Anteils an abstrakter Arbeit, welche sich in der Ware wiederfindet. Erwerbslose sind also ein notwendiger Bestandsteil dieser Gesellschaftsform. Da ergibt sich also ein zunächst unlösbarer Widerspruch. Auf der einen Seite geht es um staatlich unterstützte Gewinnmaximierung der Unternehmen, die jedoch weitestgehend auf Menschen als Produktionsmittel verzichten können und auf der anderen Seite wird der weitaus größere Teil der Menschen in sinnlose Beschäftigungen und unter Androhung des Entzugs der Überlebensgrundlage gezwungen. Dass das nicht auf immer und ewig so weitergehen wird, liegt auf der Hand. Und auch der Kapitalismus wird ein Ende finden. So oder so.
Doch kommen wir zurück auf die eingangs erwähnte strafrechtliche Wertung. Denn auch wenn ich dieses System und diesen Staat einfach nur widerlich finde, so werde ich nicht davor scheuen, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, wenn mir dies notwendig erscheint. Denn meine Erfahrung mit Verwalterinnen des Elends wie Ihnen hat gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Sie durchaus kritikresistent auftreten werden. So haben Sie mir in dem mit dieser Vorladung verbundenen Verwaltungsakt eine Sanktion angedroht. Wie bereits erwähnt, ist eine Sanktion grundgesetzwidrig und die Androhung derselben stellt den Straftatbestand der Nötigung in Tateinheit der Erpressung dar. So bestimmt § 240 StGB, wer einen Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schwerwiegenden Fällen, wenn der Täter z.B. seine Befugnisse oder Stellung als Amtsträger gebraucht, ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Erpressung wird in § 253 StGB ähnlich definiert, mit der Ergänzung, dass die ernötigte Handlung zu Folge hat, dass dem Vermögen der Geschädigten ein Nachteil zugefügt wird, um sich oder einen Dritten, in dem Fall die Bundesagentur für Arbeit, zu bereichern. Das Strafmaß beträgt hier ebenfalls Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ergänzen ließe sich der Strafantrag bei erfolgter Sanktionierung durch unterlassene Hilfeleistung. Sie merken also, dass Sie sich hier auf sehr dünnem Eis befinden, wenn Sie mir erneut eine Sanktionsandrohung zuschicken sollten. In diesem Fall belasse ich es noch bei einer Verwarnung mit dem durchaus gut gemeinten Rat: Schützen Sie sich selbst und verweigern Sie Sanktionsandrohungen! Um Ihnen in dieser Sache ausreichend Bedenkzeit einzuräumen, werde ich dem Widerspruch einen Antrag auf Befangenheit beifügen. Den Eingang beider Schreiben werden Sie mir jetzt quittieren.
Der Sachbearbeiter scheint „baff “ und nimmt widerspruchslos zwei Schreiben an, quittiert den Empfang, versucht es mit „Aber in ihrer Lage…“, was Yvette mit „Von meiner Seite aus ist alles gesagt!“ abschneidet. Wir gehen. Damit hat sich Yvette ein Stück Handlungsfähigkeit zurückgeholt. Wir werden berichten, wie die ARGE weiter mit der Sache umgeht.