News zum Prozess gegen die drei Genossen aus Gotha

Free the Three – 21. November 2017: Erster Prozesstag
Mehr als ein Jahr, nachdem die drei Gothaer Antifaschist*innen, die von Nazis des Raubs und der schweren Körperverletzung bezichtigt werden, ein Wochenende in Untersuchungshaft verbrachten, aus der sie nur unter Auflagen und nach Zahlung einer Kaution entlassen wurden, ist der erste Prozesstermin anberaumt. Eine Stunde vor Prozessbeginn finden sich etwa 50 Unterstützer*innen zu einer Kundgebung zusammen. Der Prozess selber dauert kaum länger als eine halbe Stunde. Da zwei von drei Belastungszeug*innen – unter ihnen die Naziaktivistin Anne-Kathrin Helbing (ehemals Schmidt) – nicht erschienen sind, wird der Prozess
ausgesetzt und um ein halbes Jahr nach hinten verschoben. Dem Antrag der Verteidigung, wenigstens die seit über einem Jahr bestehenden Auflagen auszusetzen, wird nachträglich stattgegeben.

Free the Three – 10. April 2018: Zweiter Prozesstag
Auch beim zwischenzeitlich noch einmal nach hinten verschobenen zweiten
Prozesstermin finden sich vor dessen Beginn wieder zahlreiche Unterstützer*innen vor dem Amtsgericht in Gotha ein, die sich entscheiden als Zuschauer*innen den Prozess zu begleiten. Diesmal ist auch die vermeintlich Geschädigte Anne-Kathrin Helbing anwesend. Sie wird begleitet von einem halben Dutzend Nazis, unter ihnen Marco Zint. Sowohl Helbing als auch ihr damaliger Lebensgefährte sagen im Zeugenstand aus, sich an nichts mehr erinnern zu können. Die darauffolgende Vernehmung zweier Polizisten kann ebenfalls wenig zur Klärung des Sachverhalts betragen. Nach einer Mittagspause wird Helbing erneut in den Zeugenstand gerufen. Sie möchte nun doch eine Aussage machen und wird über Stunden von der Verteidigung u.a. zu ihrer politischen Einstellung befragt. Nach insgesamt siebeneinhalb Stunden Verhandlung erklärt die Richterin noch vor Ende der Befragung Helbings den ersten Prozesstermin als beendet.

Free the Three – 18. April 2018: Dritter Prozesstag
Am dritten Verhandlungstag am Gothaer Amtsgericht sind alle zum vorhergehenden Prozess die Zeugin Helbing unterstützenden Nazis als Zeugen geladen, um Aussagen zu ihrer Glaubwürdigkeit und ihren spontan Aus- und wieder Einsetzenden Erinnerungsvermögen zu machen. Darunter Marco Zint, Mitglied im Bündnis Zukunft Landkreis Gotha und bei Garde 20, der den Zeugenstand als Podium nutzt, um über Systemwechsel und Berufsverbote zu schwadronieren, bevor er, von der Verteidigung in die Enge getrieben, wie seine Kameraden immer wieder bockig die Aussage verweigern will. Helbing, die sich zwischenzeitlich anwaltlichen Beistand organisierte, reichte während der Verhandlung einen Antrag auf Nebenklage ein. Auf die Idee kam dann auch ihr ebenfalls als Zeige geladene ehemalige Lebensgefährte Danilov, dessen Aussage den Abschluss des Tages darstellte. Neben vielen Unstimmigkeiten stellt er ungewollt vor allem die Fragwürdigkeit der stattgefundenen Gegenüberstellung deutlich heraus.

Free the Three – 2. Mai 2018: Dritter Prozesstag
Nach einem geplatzten und zwei weiteren langwierigen Verhandlungstagen, tritt Anne-Kathrin Helbing beim vierten Prozesstermin als Nebenklägerin in anwaltlicher Unterstützung Norbert Witts auf. Dazu, dass diese, wie geplant, an jenem Tag erneut in den Zeugenstand treten muss, kommt es nicht. Der zum Großteil aus von der Richterin angeordneten Pausen bestehende Prozesstag wird in kurzen Zeitabschnitten um die Frage nach einer Lichtbildtafel, die bereits in anderen Verfahren Nazis als Zeugen vorgelegt bekamen, gefällt. Jene bei der Polizei den Zeugen zur Identifizierung der Täter vorgelegte Lichtbildtafel enthalte neunzehn Bilder von durch den Staatsschutz als politisch motiviert Kriminalität links eingeordneten Antifaschist*innen. Da diese Lichtbildtafeln der Akte nicht beiliegt, wurde sie im vorangegangenen Verfahren als Beweismaterial angefordert. Der Staatsschutzbeamte der LPI Gotha hat diese zwar dabei, sei aber nach Prüfung der Akte zu dem Urteil gelangt, dass diese nichts verfahrensrelevantes enthalte und will sie deswegen nicht nur nicht vorzeigen sondern unterließ es im Vorfeld auch, die erforderliche Aussagegenehmigung dazu einzuholen; schließlich sei er sich sicher, diese hätten einen Sperrvermerk vorgenommen. Die Richterin entscheidet sich gegen den Antrag der Verteidigung, die Lichtbildtafel zu beschlagnahmen, und will bis zum nächsten Termin eigenständig eine Aussagegenehmigung einholen. Dazu kommt es nicht.

Free the three – 15. Mai: Alles auf Anfang?
Kurz vor dem nächsten Verhandlungstermin sagt die Richterin des Prozesses den folgenden sowie alle weiteren für Juni festgesetzten Verhandlungstermine auf Grund von Krankheit ab. Da damit die drei-Wochen-Frist für die Fortführung des Verfahrens nicht eingehalten werden kann, steht es in Aussicht, dass der Prozess von vorne beginnen muss. Der Staatsschutz Gotha ist so vorerst mit einem blauen Auge davon gekommen, der entscheidungsscheuen Richterin bleibt es damit vorerst erspart, ein Urteil zu fällen, die vermeintlich geschädigte Nazisaktivistin Anne-Kathrin Helbing und ihre Kamerad*innen haben die Möglichkeit ihr unglaubwürdigen, weil von Widesprüchen durchzogene Aussage für ein neues Verfahren zu glätten. Für die drei Betroffen erhöhen sich damit die Zumutungen um ein vielfaches – auch finanziell.

Ausführliche Prozessberichte sowie Infos zum Fortgang des Prozesses sind
auf http://rotehilfesth.blogsport.de dokumentiert.

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