Ei, der Daus! – Mietkampf in Halle

Immer wieder berichtet die Lirabelle von Häuserkämpfen und Aktionen gegen Gentrifizierung. Da das Miet-Problem einer der zentralen Gegenwartskonflikte ist, ist es notwendig, Erfahrungen auszutauschen und öffentlich zu machen. Im Folgenden berichtet der Ex-Thüringer Genosse August Bergheimer von den Erfahrungen einer Auseinandersetzung in Halle (Saale).

„Das Haus ist schief.“ (August Bebel)1

Halle im April

Werfen wir an dieser Stelle einmal einen Blick in die Hauptstadt des benachbarten Bundeslands Sachsen-Anhalt: Halle an der Saale. Am 10. April fand hier eine bemerkenswerte Kundgebung auf dem August-Bebel-Platz statt: Etwa 400 Leute versammelten sich, um gegen Gentrifizierung und Verdrängung aus dem Innenstadtbereich zu demonstrieren. Dabei kam Einiges zusammen – denn am selben Tag war die Querdenker-Demo im benachbarten Leipzig verboten worden, die daraufhin nach Halle mobilisierte; und gleichzeitig war der örtliche Querdenker-Neonazi Sven Liebich auf die Idee gekommen, ebenfalls zum August-Bebel-Platz zu mobilisieren und dort das Versammlungsrecht in Anspruch zu nehmen. So war ein außerordentliches Polizeiaufgebot inklusive Helikopter aufgefahren worden und die Versammlungsbehörde bat die KundgebungsorganisatorInnen eindringlich darum, aufgrund einer unübersichtlichen Gefahrenlage die Kundgebung kurzfristig abzusagen. Doch die hielten an ihrem Vorhaben fest – und etwa 150 schwarz vermummte AktivistInnen machten Sven Liebich und seinen AnhängerInnen, von denen eine Hand voll tatsächlich aufkreuzten, offensiv klar, dass es keine gute Idee sein würde, sich dem Kundgebungsort zu nähern. So wurde sich an diesem Tag der „Bebel“ genommen und mit Redebeiträgen, Livebands und Theatereinlagen gegen die Verspießerung und Verteuerung der Hallischen Kern-Viertel demonstriert.

Gentrifizierung in Halle

Lange Zeit galt der Wohnungsmarkt in Halle mit vergleichsweise geringen Mieten, zahlreichen unsanierten Altbauwohnungen und einem gewissen Leerstand als relativ entspannt . Im Windschatten von Leipzig, wo das Problem der Gentrifizierung längst Gegenstand politischer Konflikte gewesen ist, hat sich dies in der letzten Dekade jedoch merklich verändert. Inzwischen ist der Leerstand weitestgehend dezimiert, Viertel sollen gezielt aufgewertet werden und der run der großen Immobilien-Player auf den hallischen Wohnungsmarkt ist längst in vollem Gange. In den letzten Jahren sind die Mieten in Halle merklich gestiegen – und das betrifft auch DDR-Neubauviertel wie Halle-Neustadt2. Gleichzeitig ist die soziale Segregation nach Vierteln höher als in anderen Städten. Dabei ist die Hallische Stadtpolitik von einem Widerspruch gekennzeichnet: auf der einen Seite ist diese sich im Klaren darüber, dass die Duldung oder Förderung von alternativen Wohn- und Kulturprojekten auch förderlich für die Stadtentwicklung und den stadtpolitischen Frieden ist, auf der anderen Seite werden gezielt Bedingungen für private Investitionen geschaffen und Private-Public-Partnerships mit privaten Bauunternehmen gesucht. Ein stadtpolitisches Konzept zum Umgang mit der Mietensituation gibt es nicht. Während autonome Projekte wie das VL in der Ludwigstraße, die Reil 78 und der Galgenberg (als Ausweichobjekt hervorgegangen aus der Besetzung in der Hafenstraße 7) relativ sicher sind und einen wichtigen Beitrag für Aktivismus und Vernetzung in der Stadt leisten, verschwinden andere Projekte – WG-Häuser, Kommunen, Wohnprojekte – Stück für Stück, mehr oder weniger schleichend und unbemerkt, immer mehr aus den innenstadtnahen Vierteln. Immer wieder fallen sie Eigentümerwechseln, anschließender Sanierung und teurerer Neuvermietung zum Opfer. Dazu gehört auch das Schiefe Haus in der nördlichen Innenstadt, dessen drohende Räumung der Anlass für die Kundgebung am 10. April gewesen ist.

Das Schiefe Haus

Das „Schiefe Haus“ ist ein unsaniertes Fachwerkhaus in der nördlichen Innenstadt. Mitte der 2000er wurde es zunächst von einigen StudentInnen der Kunsthochschule Burg Giebichenstein für Atelierräume erschlossen, 2008 verhandelten ein paar von ihnen schließlich einen günstigen Mietvertrag. Seitdem wird das Haus in wechselnden Konstellationen von einer WG bewohnt. Neben günstigem Wohnraum und dem Charme des Kaputten bot es immer wieder Raum für BastlerInnen, SchrauberInnen, KünstlerInnen, ausschweifende Feste, musikalische und subkulturelle Ereignisse. Ein nicht in erster Linie politischer Raum, in dem aber immer wieder auch politische Menschen aktiv wurden – und Ausgangspunkt für die Inbesitznahme der anliegenden Kreuzung, mal zum Ärger der NachbarInnen, mal unter ihrer aktiven Teilhabe und Mitwirkung. In einigen sich überschneidenden Freundeskreisen und in der lokalen Subkultur bekam dieses Haus einen guten Ruf und hatte durchaus eine gewisse Funktion. Im Herbst 2018 wurde das Haus jedoch von den ursprünglichen EigentümerInnen verkauft – nicht an einen großen Wohnungskonzern, sondern an ein lokal angesiedeltes kleineres Unternehmen mit dem Namen „Wohnprojekte Herold“3. Während es anfänglich wohlwollende Gespräche über den Verbleib im Haus gegeben hatte, stellte sich bald heraus, dass auch kleinere Unternehmen mit alternativem Anstrich und DIY-Ideologie schnell hässlich werden können: Blockade der Reparatur von Heizung und Fäkalabfluss, Verweigerung von unkompliziertem Wechsel der MitbewohnerInnen, generelle Kommunikationsverweigerung und schließlich auch das zwischenzeitliche Abstellen des Wasseranschlusses. Wer selbst zur Miete wohnt, kann sich vorstellen, wie sehr solche Schikanen an die Substanz des Alltags gehen und dass die EigentümerInnen oft am längeren Hebel sitzen. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass sich Wohnprojekte Herold offensichtlich finanziell verkalkuliert hatten, wurden die damit verbundenen EigentümerInnenprobleme auf die BewohnerInnen abgewälzt und schließlich flatterte eine „Eigenbedarfs“kündigung ins Haus. Die BewohnerInnen des Hauses haben beschlossen, sich gegen diese Vorgänge zur Wehr zu setzen, an die Öffentlichkeit zu gehen und auch die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.4

Grenzen des Mietrechts

Ursprünglich war die Kundgebung am 10. April als eine wütende Trauerkundgebung geplant gewesen – denn alle hatten damit gerechnet, dass das Urteil über die Räumungsklage der EigentümerIn, das wenige Tage vor der Kundgebung verkündet werden sollte, zu Ungunsten der BewohnerInnen ausgehen würde. JedeR weiß, dass der „Eigenbedarf“ ein beliebter Vorwand und Hebel im Mietrecht ist, um unliebsame MieterInnen unkompliziert loszuwerden. Tatsächlich war die Räumungsklage am 8. April von der Richterin des hallischen Amtsgerichts aber abgewiesen worden – der Nutzungswille der Angehörigen der EigentümerInnen konnte nach Auffassung des Gerichts nicht glaubhaft gemacht werden. So lautete die Botschaft am 10. April: es ist möglich, sich auch gegen eine „Eigenbedarfs“kündigung zur Wehr zu setzen und den rechtlichen Weg auch mal mit Erfolg zu beschreiten. Aber unabhängig davon, dass solche Urteile immer wieder auch von der einzelnen RichterIn abhängen, gibt es – das ist die Erfahrung der BewohnerInnen des schiefen Hauses – dennoch Grenzen des rechtlichen Wegs.

Eine wichtige Voraussetzung für eine solche Auseinandersetzung ist die Mitgliedschaft im lokalen Mieterverein – jeder MieterIn sei unbedingt empfohlen, hier Mitglied zu werden, um im Zweifel die dort angebotene Rechtsberatung und letztlich die damit verbundene Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu können. Ohne dies ist das Beschreiten des rechtlichen Wegs und die notwendige anwaltliche Vertretung finanziell nicht zu stemmen. Aber der Mieterverein (bzw. der Mieterbund) ist kein Allheilmittel – abhängig von den lokalen Kräfteverhältnissen bilden die Mietervereine ihrerseits eine mehr oder weniger schwerfällige bürokratische Struktur heraus und sind selten von einem solidarischen oder kämpferischen Geist getragen. Die BewohnerInnen des Schiefen Hauses haben die Erfahrung gemacht, dass die eigenen Interessen mitunter auch gegenüber dem Mieterverein erst durchgesetzt werden müssen. Dass die Verhandlung der Räumungsklage letztlich unter die Rechtsschutzversicherung des Mietervereins fiel, wäre aus formalen Gründen beinahe gescheitert. (Auch die Erfahrungen in Leipzig zeigen, dass die Mietervereine zu einer solidarischen und politischen Haltung erst gedrängt werden müssen.5)

Hinzu kommt die Abhängigkeit von einer AnwältIn. Da der Gesetzestext auch und gerade im Mietrecht derart kompliziert ist und dazu noch ständigen Veränderungen unterliegt, können einfache MieterInnen ohne eine externe Expertise nicht vor Gericht agieren. Dazu gehört nicht nur die genaue Kenntnis des Gesetzestextes und seine Auslegung, sondern auch die Einschätzung der jeweiligen RichterIn und der spezifischen lokalen Gegebenheiten am Amtsgericht. Dies bedeutet für MieterInnen auch, dass sie der anwaltlichen Einschätzung blind vertrauen müssen: Lohnt es sich, den rechtlichen Weg zu gehen und ist mit einem Erfolg überhaupt zu rechnen? Zu welchen Zeitpunkten, in welchen Abständen ist die AnwältIn angesichts eines auch emotionalen Bedrohungsszenarios ansprechbar? Diese Ungewissheit führt immer wieder zu dem Gefühl, dass man selbst kaum Einfluss auf das Geschehen vor Gericht nehmen kann, während das Ergebnis die verschiedenen Akteure in ihrer Lebensrealität auf sehr ungleiche Weise betrifft (für die AnwältIn und die RichterIn ist es der Job, für die EigentümerIn ist es als privatwirtschaftliche Kalkulation einberechnet, für die MieterInnen kann es heißen, den vertrauten Wohnraum zu verlieren und finanziell bedroht zu sein). Zu dieser Ungewissheit kommt, dass das anwaltliche Agieren und eine Politisierung der Mietauseinandersetzung nicht immer deckungsgleich sind.

Trockene Zwischengeschichte

Dazu kommt, dass MieterInnen im Fall eines Mietkonflikts selten mit nur einer Baustelle konfrontiert sind – beim Schiefen Haus wurde, nachdem bereits klar war, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen würde, wie schon erwähnt, im September 2020 (während Corona) das Wasser abgestellt. Die EigentümerInnen hatten eigenmächtig den Selbstversorgervertrag der BewohnerInnen mit den Stadtwerken über die Wasserversorgung gekündigt, dann eine Bezahlung der Wasserversorgung in einer extrem kurzen Frist angemahnt und dann das Wasser abstellen lassen. Die BewohnerInnen haben gegen diesen Vorgang eine einstweilige Verfügung beantragt. Das ist schon mit einigem zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden: Wer hat Zeit, zusätzlich zum Job, mehrmals in der Woche zum Amtsgericht zu rennen, dort die entsprechenden Öffnungszeiten abzupassen, alles korrekt einzureichen, die entsprechenden Schriftstücke schließlich eigenhändig zur GerichtsvollzieherIn bringen zu müssen, bis dann endlich mal was passiert? Und das, während man sich darum kümmern muss, wo man jetzt eigentlich duschen und aufs Klo gehen kann? Im einstweiligen Verfügungsverfahren wurde den BewohnerInnen Recht gegeben, das Wasser musste wieder angestellt werden und es stellte sich heraus, dass nicht nur die EigentümerInnen rechtswidrig gehandelt hatten, sondern auch die Stadtwerke das Wasser gar nicht hätten abstellen dürfen. Die Folge ist aber nicht nur, dass das Wasser wieder angestellt werden musste. Nachdem das Amtsgericht die EigentümerInnen zunächst dazu verpflichtet hatte, die Gerichtskosten zu übernehmen, legten diese Beschwerde gegen den Kostenentscheid ein – woraufhin letztgültig die Gerichtskosten 50:50 aufgeteilt wurden. Jetzt müssen die BewohnerInnen dafür bezahlen, nach einer illegalen Wasserabstellung, gegen die sie Recht bekommen haben, wieder Wasser nutzen zu dürfen (das sie ohnehin selbst bezahlen). Gnädigerweise dürfen die Gerichtskosten dank Prozesskostenhilfe in Raten abgestottert werden. Vor dem Recht sind alle gleich.

Ein gewonnenes Gerichtsverfahren

Und trotzdem hat die Verhandlung der Räumungsklage vor dem Amtsgericht Halle gezeigt, dass auch das Geschehen vor Gericht beeinflusst werden kann. Das haben die BewohnerInnen zum einen dadurch getan, dass jeder der Verhandlungstage mit einer lautstarken Kundgebung begleitet wurde. Weitere öffentliche Veranstaltungen und sonstige Öffentlichkeitsarbeit haben dazu beigetragen – so das Gefühl der BewohnerInnen –, dass der Gegenstand vor Gericht entsprechend genau verhandelt wurde. Die zahlreiche Beteiligung auf den Kundgebungen hat gezeigt, dass Mietauseinandersetzungen auch in Halle ein politisches Konfliktpotential besitzen und das Thema als entsprechend brisant wahrgenommen wird – viele Leute haben Verständnis und Solidarität gezeigt, einige haben ihre eigene Betroffenheit zum Thema gemacht. Eine Schwierigkeit bestand darin, dass es in Halle jenseits des Mieterbunds keine bestehenden Solidaritätsstrukturen gibt, die auf den Mietkonflikt ausgerichtet sind – die BewohnerInnen mussten viel selber stemmen, waren auf Unterstützung aus dem Freundeskreis angewiesen, zum Teil wurden sie von einer MieterInnen-Initiative aus Leipzig unterstützt. Dass es darüber hinaus eine Vernetzung jenseits der etablierten politischen Strukturen gab, die in eine eher subkulturelle und künstlerische Szenerie hineinragte, hat sich als Stärke erwiesen – die Gestaltung der Kundgebung wurde als eher ungewöhnlich wahrgenommen und hat dadurch Interesse geweckt.

Zum anderen haben sich die BewohnerInnen nicht nur passiv von ihrem Anwalt vertreten lassen, sondern haben sich aktiv im Gerichtssaal eingebracht, haben Erklärungen formuliert und geladene ZeugInnen eigenständig befragt. Auch dies hat – so der Eindruck – zum positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens beigetragen. Auch wenn es sich manchmal nicht so anfühlt – die Vorgänge vor Gericht sind zwar träge und oft schwer durchschaubar, aber sie können doch beeinflusst werden.

Ausblick

Dass die Räumungsklage vor dem Amtsgericht abgewiesen werden konnte, ist nur ein Etappensieg. Es bedeutet nicht nur, dass die ohnehin beschissene Ausgangssituation wieder hergestellt ist: mit einer EigentümerIn konfrontiert zu sein, die die BewohnerInnen loswerden will und einiges daran setzt, es ihnen ungemütlich zu machen. Zusätzlich hat die EigentümerIn eine Revision des Urteils beantragt und das Landgericht hat dem vorerst stattgegeben. Das heißt, dass es nun am 21.10. um 13 Uhr eine erneute Verhandlung vor dem Landesgericht in Halle geben wird. Haltet Ausschau – irgend eine Art von Kundgebung oder Event wird es wieder geben.

Die Erfahrung des Schiefen Hauses macht Fragen auf. Wie können Unterstützungsstrukturen verstetigt und handlungsfähig gemacht werden? Wie können die einzeln geführten Auseinandersetzungen miteinander verbunden werden? Wie bekommt man es hin, nicht nur bei öffentlichen Aktionen das gute Gefühl zu bekommen, mit der Auseinandersetzung nicht allein zu sein, sondern auch im Alltag und beim Gerenne zwischen Anwalt, Gericht und Mieterbund? Die darüber hinausgehende Frage lautet, wie man es hinbekommt, eine Gegenmacht jenseits der rechtlichen Auseinandersetzung aufzubauen. Denn das eigene Bedürfnis nach Wohnen, Selbstentfaltung und Sicherheit hat in den hiesigen Verhältnissen nur dann eine Geltung, wenn es sich mit der Kalkulation von EigentümerInnen verrechnen lässt (oder man ist eben vor die Wahl gestellt, entweder in einem Mietverhältnis abhängig zu bleiben oder selbst zur EigentümerIn zu werden – mit den damit verbundenen Hässlichkeiten). Das sind Fragen, die längst nicht nur die Situation in Halle und konkret das Schiefe Haus betreffen. Wie lange es das noch geben wird? Wie lange es die BewohnerInnen noch durchhalten? Was wohl nach dem nächsten Verfahren kommt, unabhängig davon wie es ausgeht? Wohnprojekte Herold sollten sich darüber nicht in Sicherheit wiegen.


1 „Schiefes Haus – Ei, der Daus! – Der Vermieter will uns raus“ und „Das Haus ist schief“ (August Bebel, 1840-1913) waren Transparent-Aufschriften auf verschiedenen Kundgebungen für das Schiefe Haus, von denen auch im Folgenden die Rede sein wird.

2 https://transit-magazin.de/2019/05/mietsteigerungen-sind-kein-naturgesetz/

3 http://herold-wohnprojekte.de/

4 Eine ausführlichere Darstellung des Hauses und seiner Auseinandersetzung findet sich hier: https://transit-magazin.de/2020/09/wohnen-gut-alles-gut/

5 Vgl. dazu: https://www.freie-radios.net/97946

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