Repressionsschnipsel

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August 2024 bis heute, Arnstadt: Abschiebungen verhindern lohnt sich!

Im Frühsommer 2023 hatten ca. 60 Aktivist:innen in Arnstadt eine Abschiebung erfolgreich blockiert. Nach saftigen Bußgeldbescheiden (á 228,50 €), gegen die viele Menschen Widerspruch einlegten, finden nun seit Monaten Verfahren am Amtsgericht Arnstadt wegen angeblicher Ordnungswidrigkeit statt. Die erste Verhandlung wurde mit einer Kundgebung „Jede Abschiebung ist ein Verbrechen – Sie zu verhindern nicht!“ begleitet. Unerwartet und zur Freude aller, endet der Prozess mit einem Freispruch. Im Laufe der weiteren Verhandlungen schien das Verfolgungsinteresse der Behörden und insbesondere des zuständigen Richters immer mehr abzunehmen. Nachdem ein:e Aktivist:in schuldig gesprochen wurde, endeten fast alle weiteren Verfahren mit Einstellungen. Tausende Euro an Bußgeldern sind abgewendet. Zum Redaktionsschluss stehen noch wenige Gerichtstermine aus. Daumen gedrückt! Wir sehen mal wieder: Prozesse politisch führen lohnt sich!

Oktober/November 2024, Thüringen / Berlin: Free Nanuk, free Johann!

Im November und Oktober werden die im Antifa-Ost-Verfahren angeklagten und lange abgetauchten Antifaschisten Johann und Nanuk in Thüringen und Berlin verhaftet und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Am 20.1.25 entscheidet das Oberlandesgericht Jena wegen anhaltender deutscher Strafverfahren, dass Johann nicht nach Ungarn ausgeliefert wird.

Dezember 2024, Thüringen: Nachwirkungen 1.Mai-Gera halten an

Die Repression im Nachgang der antifaschistischen 1.Mai-Demonstration 2023 in Gera hält an. In den Repressionsbehörden werden offenbar Aktenberge und Videodisketten gewälzt. Briefe mit Strafbefehlen, Anklageschriften sowie Erpressungsbriefe für Einstellungen in Sachen „Landfriedensbruch“ halten viele Antifaschist:innen in Atem. Es gilt wie immer: Anna und Arthur checken ihren Briefkasten, warnen ihre Friends und halten’s Maul!

Service-Tipp: Wenn ein Strafbefehl im Briefkasten liegt, könnt ihr den Einspruchsgenerator der Roten Hilfe nutzen: https://clara.rote-hilfe.de/EinspruchFormular. Der prokrastinatorische Vogel sei vorgewarnt: Einspruch einlegen gegen Strafbefehle innerhalb von zwei Wochen ab Datum auf dem gelben Briefumschlag! Informiert außerdem eure Ortsgruppe der Roten Hilfe im Falle von (un)erfreulicher Post!

13.12.24, Erfurt: 100 Jahre Rote Hilfe

Gebührlich zum 13.12. feiert die Ortsgruppe der Roten Hilfe mitsamt ihren Verbündeten, Verschwägerten und allies in crime eine legendäre Party anlässlich des 100jährigen Bestehens der Roten Hilfe. Eine unvergessliche Sause – mit kleinem Verlust: Ein kleines brennendes Spielzeug-Polizeimotorrad wird seit der Party vermisst. Bitte fahrt es zurück zur Antirepressionsstruktur eures Vertrauens! Danke an das FCK- sowie das riot-Kollektiv.

20.12.24, Budapest-Komplex: Tobi in deutscher Haft

Am Ende seiner vollständig abgesessenen Strafhaft in Ungarn für die vermeintliche Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“, wird dem Antifaschisten Tobi ein von Deutschland erlassener Europäischer Haftbefehl eröffnet. Tobi wird in Auslieferungshaft genommen, nach Deutschland überstellt, und einen Tag später inhaftiert.

13.01.25, Hamburg: Revision im Rondenbarg-Verfahren zurückgezogen

Die Schuldsprüche des Landgerichts Hamburg gegen mehrere Menschen, die 2017 gegen den G20-Gipfel protestierten, sind nun rechtskräftig: „Landfriedensbruch“, „Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung“, „Beihilfe zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte“, „Beihilfe zur Sachbeschädigung“. Für die Betroffenen endet das extrem belastende langjährige Verfahren mit 90 Tagessätzen und einem an der Versammlungsfreiheit sägenden Urteil. Der Trend ist zu befürchten, dass zukünftig alle, die sich in einer Versammlung befinden, aus der heraus eine Straftat passiert, strafrechtlich belangt werden könnten. Mehr Infos auf https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de

13.01.25, Budapest-Komplex: Drakonische Zuchthausstrafe für Maja?

Anklagen gegen Antifaschist:innen erhoben: Die Staatsanwaltschaft Budapest „bietet“ Maja für ein umfängliches Geständnis ohne Verhandlung und jegliche Beweise eine Haftstrafe von 14 Jahren unter besonders strengen Haftbedingungen. Würde Maja ein solches Geständnis ablehnen, könnten durch das Verfahren 24 Jahre Haft daraus werden. Majas erster Anhörungstermin vor Gericht ist für den 21. Februar angesetzt. Gegen Hanna soll der Prozess am 19. Februar in München beginnen. Solidarische Menschen fahren hin und zeigen, dass sie nicht alleine sind.

20.01.25, Budapest-Komplex: Antifas stellen sich selbstbestimmt

Sieben der untergetauchten Antifaschist:innen im Budapest-Komplex stellen sich den deutschen Repressionsbehörden. Die Aufgetauchten veröffentlichen eine Erklärung, in der sie Solidarität mit den anderen Verfolgten und Inhaftierten bekunden und sich bei allen Unterstützer:innen bedanken. Updates auf https://basc.news. In Jena findet spontan eine Kundgebung in Solidarität mit den Antifas statt.

25.01.25, Jena: Bewegung fordert „Keine Auslieferung nach Ungarn!“

Etwa tausend Menschen gehen in Jena auf die Straße in Solidarität mit den Verfolgten, Verhafteten, Unter- und Aufgetauchten im Budapest-Komplex. Dabei sind ihre Angehörigen, Familie, Freund:innen und Anwält:innen. Menschen reisen von weit her an, es gibt Grußworte von der Nürnberger Soligruppe. Der Tenor: Wir sind wütend, wir halten zusammen, Solidarität aus der Bewegung ist für die Beschuldigten spürbar und tut gut.

Februar 2025, Erfurt: Unterstützung für Demos!

Hurra! Der Ermittlungsausschuss Erfurt (EA EF) gründet sich und ist nun am Start für telefonische Unterstützung für linke Proteste in Erfurt und Thüringen. Ihr organisiert was und braucht einen EA? Ihr erreicht ihn unter ea_erfurt@systemli.org und findet ihn auf dem Blog der Roten Hilfe Erfurt – ebenso den pgp key.

06.02.25, Karlsruhe: Keine Rädelsführerschaft

Das Revisionsverfahren gegen Antifaschistin Lina beginnt, etwa 100 Menschen bekunden ihre Solidarität vor dem Bundesgerichtshof.. Dieser überprüft das 2023 ergangene Urteil von fünf Jahren und drei Monaten Knast des Oberlandesgerichts Dresden. In der Verhandlung rückt der Bundesanwalt von der vorgeworfenen Rädelsführerschaft ab. Eine Entscheidung ergeht im März 2025.

07.02.25, Karlsruhe: Majas Auslieferung verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht urteilt über Verfassungsbeschwerde über vorschnelle Auslieferung nach Ungarn im Juni 2024. Die ungarischen Haftbedingungen wurden vom Kammergericht Berlin nicht ausreichend geklärt, sodass menschenwürdige Behandlung – insbesondere bezüglich der nicht-binären Geschlechtsidentität von Maja – nicht sichergestellt werden kann. Es ist höchstrichterlich festgesetellt, dass ungarische Haftbedingungen menschen- und europarechtlichen Standards nicht genügen. Keine weiteren Auslieferung nach Ungarn! Maja muss zurückkommen!

21.2.25, Budapest: Majas Prozesserklärung

Mit Applaus und „Free Maja“-Rufen von friends und Familie wird Maja am ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal empfangen. Statt einen angebotenen Deal von 14 Jahren bei gleichzeitigem Schuldeingeständnis anzunehmen, ergreift Maja vor Gericht das Wort: „So stehe ich nun hier, bin in Fesseln gelegt und werde angeklagt in einem Land, für das ich als non-binärer Mensch, als Maja, nicht existiere. Es ist ein Staat, der ganz offen Menschen wegen ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht ausgrenzt und separiert, ich bin angeklagt von einem europäischen Staat, weil ich Antifaschist:in bin.“ Der Prozess könnte 2,5 Jahren andauern, die Isolationshaft besteht weiterhin fort.
Die ganze Erklärung hier: https://www.basc.news

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