Steffen Dittes von der Partei „Die Linke“ im Gespräch mit Karl Meyerbeer über Polizeiwillkür und den Zustand des Rechtsstaats.
Karl: Bei aller grundsätzlichen Kritik am Rechtsstaat meine ich doch, dass er auch die Aufgabe hat, die Bürger_innen vor behördlicher Willkür zu schützen. Und wenn man z.B. mitkriegt, dass Polizisten sich vor einer Aussage vor Gericht miteinander absprechen, dann zeigt das, dass diese Schutzfunktion oft nicht greift. Du hast in diesem Zusammenhang sehr über den Lothar-König-Prozess geschimpft. Kannst Du nochmal schildern, was Dich so aufgeregt hat?
Steffen: Unabhängig vom Dienstgrad haben Beamte vor Gericht dieselbe Geschichte erzählt. Da haben sich offensichtlich nicht Kollegen miteinander abgesprochen – was auch schon rechtswidrig gewesen wäre –, sondern die Polizei hat von dienstvorgesetzten bis zu den ausführenden Beamten eine einheitliche Aussage gemacht, die offensichtlich wahrheitswidrig war. Der Ablauf war so, dass Dienstvorgesetzte ihren Beamten im Prinzip vorgefertigte Erklärungen vorgelegt haben, die diese dann lediglich sprachlich überarbeitet und dann vor Gericht als die eigenen ausgegeben haben. Das ist aufgefallen, weil bei einem Beamten die sprachliche Bearbeitung relativ mager ausfiel und die Erklärung im Prinzip wortidentisch mit der Aussage des Vorgesetzten gewesen ist. Der blieb aber dennoch vor Gericht dabei, dass es sich um seine eigene Aussage handele. Ein weiterer Fall: Da berichtet ein Dienstvorgesetzter, er hätte gesehen, wie zwei seiner untergebenen Polizeibeamten einen Verfolgten verbal auffordern, stehen zu bleiben und nachdem er diesem mehrfachen Aufruf nicht gefolgt ist, habe man ihn mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht. Dann wird er mit einem Video konfrontiert, da sieht man, wie zwei Beamte im Laufschritt dem Lautsprecherwagen hinterherrennen und ohne irgendeine Warnung mit dem Schlagstock auf eine Person einschlagen und ihn vom fahrenden Auto zerren (siehe Grafik auf S. 17; Anm. d. Redaktion). Der Beamte nimmt das mit einem Lächeln zur Kenntnis und sagt: „Ja, das ist die Situation, die ich geschildert habe.“ Das ist der Offenbarungseid für das Nichtfunktionieren bestimmter Bereiche des Rechtsstaats.
Karl: Gibt es weitere Beispiele für das Versagen der juristischen Aufarbeitung von Polizeigewalt?
Steffen: Es gibt ein drastisches Beispiel aus Thüringen. Da wird ein Mann bei einem Fußballspiel von einer sächsischen Polizeieinheit verprügelt. Es ist klar, welche Einheit das war. Den Vorfall an sich leugnet keiner, es ist unumstritten, dass eine Körperverletzung vorliegt, aber es ist nicht klar, wer von den Beamten es war. Die verweigern alle die Aussage und die offensichtliche Straftat kann deswegen nicht aufgeklärt werden. Wir haben in Thüringen keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, das heißt, ein individuelles Fehlverhalten eines einzelnen Polizeibeamten, ist so gut wie gar nicht nachzuweisen. Aus der Erfahrung heraus verzichten daher auch viele Versammlungsteilnehmer auf Anzeigen wegen Beleidigung oder Körperverletzung, weil man gar nicht das Gefühl hat, dass sich das irgendwie aufklären könnte und weil es eine weitere konkrete Erfahrung gibt: Wenn man Polizeibeamte anzeigt, antwortet die Polizei mit einer Gegenanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Vor Gericht treten dann Beamte auf, die alle dasselbe gesehen haben – darauf haben natürlich viele Leute keine Lust. Die Besonderheit beim Prozess gegen Lothar König ist, dass dieser von Menschen verfolgt wird, die bislang bei anderen Vorfällen immer gesagt haben: „Ist ja klar, dass ihr das so erzählt, ihr habt sowieso was gegen die Polizei“. Und jetzt hat es Menschen erwischt, die ein gewisses Vertrauen in den Rechtsstaat hatten. Und die sagen jetzt: Hier stimmt was nicht und zwar auf der Ebene des Systems – das war eben nicht nur das Fehlverhalten eines einzelnen Polizeibeamten, sondern das setzt sich fort und zieht sich durch die Ebenen.
Karl: Mir scheint, als wären unter bestimmten Rahmenbedingungen – sei es nun die besondere politische Brisanz oder auch die soziale Lage der Betroffenen – Menschen direkt der Willkür von Behörden ausgesetzt. Würdest Du dem zustimmen?
Steffen: Ich bin schon der Auffassung, dass in vielen Teilen der Rechtsstaat funktioniert. Nur wenn du die Verhandlung gegen Lothar König im Gerichtssaal verfolgst und erlebst, mit welcher Dreistigkeit Polizeibeamte lügen und das vom Gericht als selbstverständlich hingenommen wird, dann zweifele ich schon daran. Vor allem frage ich mich, was im ganz normalen Polizeialltag geschieht, wenn diese Rechtsbrüche an so exponierter Stelle – wenn die Polizei weiß, dass es öffentliche Aufmerksamkeit gibt – stattfinden und gedeckt werden.
Karl: Kannst Du eine Einschätzung dazu geben, wieso so was passiert?
Steffen: Ich habe den Eindruck, dass das Auftreten als geschlossene Einheit sich auch in der polizeilichen Vor- und Nachbereitung von Einsätzen manifestiert und das eben auch von der Einsatzleitung bis zu den ausführenden Beamten. Da gibt es einen Korpsgeist in den Polizeistrukturen. Wobei man für Thüringen den Unterschied machen muss zwischen den Polizeiführern der Landespolizei – also den Beamten der Polizeidirektionen und -inspektionen – und den Polizeiführern der kasernierten Einheiten, insbesondere der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit BFE. Diese Einheiten haben meiner Beobachtung nach ein Eigenleben entwickelt und verstehen sich auch als Elite, die die Kastanien aus dem Feuer holt. Diese Grundannahme schließt im Selbstverständnis Fehler von vornherein aus und Kritik wird zurückgewiesen. Genau das ist das Problem: Es braucht eine Fehlerkultur, die akzeptiert, dass bei der Polizei auch Fehler gemacht werden, die nach dem Einsatz ausgewertet werden müssen und gegebenenfalls sind dann auch dienstrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Wenn man aber von vornherein davon ausgeht, dass es keine Fehler gibt, gibt es auch keine Aufarbeitung und das individuelle Fehlverhalten wird zum kollektiven Fehlverhalten, das die Polizei sich als Ganze zurechnen lassen muss.
Karl: Wie funktionieren diese geschlossenen Einheiten in Versammlungslagen?
Steffen: Stark hierarchisch und ohne Eigenverantwortung für das Handeln. Da geht es nur noch darum, den Zugriff zu optimieren, etwas handwerklich umzusetzen. Und sie funktionieren – das gilt abgestuft, am meisten für die BFE – sehr autark, sie entwickeln ein Eigenleben gegenüber der eigentlichen Einsatzleitung. Sie gehen von Vornherein davon aus, dass ihr Einsatz mit Gefährdungspotential einhergeht, was oft gar nicht der Fall ist, sondern durch das polizeiliche Handeln der geschlossenen Einheiten überhaupt erst hervorgerufen wird. Die sind einfach nicht dazu in der Lage, auf eine entspannte Situation entspannt zu reagieren. Zum Beispiel hatten wir bei den Sarrazin-Protesten in Erfurt die Situation, dass plötzlich eine Einheit behelmt mit Schutzbewaffnung aufzog. Es war überhaupt nicht ersichtlich, warum. Ich fragte den Einsatzleiter der Polizei, was das soll und er sagte: „Herr Dittes, ich weiß das jetzt auch gerade nicht, ich kümmere mich darum und frage nach, wer das angewiesen hat.“ An ein weiteres Beispiel erinnere ich mich, als ein Zugführer der BFE in meinem Beisein einem Befehl vom Polizeieinsatzleiter offensiv widersprochen hat. Und das passiert in der Öffentlichkeit, da hat man eine vage Vorstellung davon, wie ansonsten das Verhältnis zwischen geschlossenen Einheiten und der Landespolizei im Einsatzgeschehen aussieht.
Karl: Gibt es Zahlen zu polizeilichem Fehlverhalten?
Steffen: Für Thüringen gibt es Statistiken über eingeleitete Ermittlungsverfahren gegenüber Polizeibeamten. Aber das sind reine Anzeigestatistiken. Eine wirklich umfassende Übersicht über vorgeworfenes und ermitteltes polizeiliches Fehlverhalten gibt es meiner Kenntnis nach nicht.
Karl: Was würdest Du auf struktureller Ebene ändern, wenn Du die Möglichkeit dazu hättest?
Steffen: Es bräuchte unter anderem eine Polizeibeschwerdestelle, die Beschwerden über Polizeiverhalten außerhalb von formellen Rechtsverfahren, gegebenenfalls auch anonymisiert, aufnehmen und diesen nachgehen kann. Zusammen mit einer Kennzeichnungspflicht könnte eine solche dazu führen, dass sich eine Fehlerkultur auch innerhalb der Polizei etabliert.
Karl: Warum kann diese Aufgabe nicht von zivilgesellschaftlichen Akteur_innen wie der neu gegründeten Gruppe „Bürger_innen beobachten die Polizei“ geleistet werden?
Steffen: Es braucht eine Kombination. Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass an einer Beschwerdestelle zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt sind, im Gegenteil. Aber es braucht am Ende Befugnisse und sinnvolle Instrumente, damit eine Beschwerdestelle ihren Zweck erfüllen kann, z.B. ein Befragungsrecht oder das Recht, Akten einzusehen. Das wäre an eine nicht staatlich organisierte Kontrollstelle nur schwerlich zu übertragen.
Karl: Es gab in Erfurt einen Fall von Polizeigewalt gegen Punks, als der öffentlich wurde, sagte ein älterer, durchaus kritischer Mann aus Kirchenkreisen zu mir: „Aber die Polizei ist doch zu mir nicht so“. Was ich gerne glaube – natürlich verhält sich die Polizei gegenüber einem 50jährigen Diakon anders als gegenüber einem 16jährigen Punk. Eine zweite häufige Reaktion ist „Blaming the victim“, die Ansicht: „Es wird schon was dran sein“, es mag ja sein, dass die Polizei oder die Justiz mal über die Stränge schlägt, aber irgendwas werden die Betroffenen schon falsch gemacht haben. Beide Ansichten sind individuell vielleicht verständlich – ich kann verstehen, wie man darauf kommt. Aber sie fallen den Betroffenen in einer Situation in den Rücken, in der sie vor allem Solidarität und Unterstützung brauchen. Was würdest Du Menschen raten, die Opfer von Polizeigewalt werden?
Steffen: In jedem Falle sollte man nicht von vornherein auf die rechtlichen Mittel verzichten und Strafanzeige gegebenenfalls auch gegen Unbekannt erstatten. Die Erfahrung zeigt, dass man dann damit rechnen muss, selbst angezeigt zu werden oder der Täter sich nicht ermitteln lässt. Das zweite ist das Verwaltungsgerichtsverfahren, mit dem man das konkrete polizeiliche Handeln auf die rechtliche Zulässigkeit prüfen lässt. Dafür muss man aber erst einmal etwa 400 € Gerichtskosten vorfinanzieren und dann bekommt man möglicherweise vier Jahre später vom Verwaltungsgericht bestätigt, dass das polizeiliche Handeln rechtswidrig war. Das alles kostet neben Geld natürlich auch viel Kraft und Energie, und ich kann gut verstehen, wenn Menschen sagen: „Das tue ich mir nicht an.“ Die andere Frage ist aber: Wenn polizeiliches Fehlverhalten nicht öffentlich gemacht wird, auch nicht regelmäßig juristisch überprüft wird, so erfährt es auch keine Änderung und es wird immer wieder Menschen geben, die nicht die Kraft und die öffentliche Aufmerksamkeit haben, sich erfolgreich zu wehren.
Karl: Was würdest Du denn überhaupt als die Aufgabe der Polizei ausmachen? Deine Ausführungen rufen bei mir den Widerspruch hervor, dass die Polizei ja nicht zur Sicherung der Menschenrechte da ist, sondern zur Sicherung der Eigentumsordnung.
Steffen: Genau genommen geht es um die Sicherung von Machtverhältnissen, die Eigentumsordnung ist ein Bestandteil davon, die Rechtsordnung ein anderer. Es scheint auf den ersten Blick nachvollziehbar zu sein, will man die Machtverhältnisse verändern, die sie schützenden Institutionen überwinden zu wollen. Nur solange es einen Wandel der bestehenden Machtverhältnisse zugunsten der nicht am privaten Reichtum Partizipierenden nicht gibt, führt der Verlust einer ordnungspolitischen Institution dazu, dass die Sicherung der Machtverhältnisse unter den Bedingungen asymmetrisch verteilter Macht privat organisiert und durchgesetzt wird. Verlierer werden dann diejenigen sein, die nicht die ökonomischen Mittel haben, sich privat ihren Schutz zu organisieren oder die Durchsetzung ihrer Rechte zu erreichen. Denn Teil der gegenwärtigen Rechtsordnung ist es auch, einen schrankenlosen Gebrauch auf Eigentum basierender Macht, der in die politischen Grundrechte von Menschen eingreift, zu verhindern, zumindest aber zu beschränken. Insofern ist die in der Frage angedeutete Möglichkeit des Verzichts auf eine staatliche Ordnungsmacht, wie der Polizei, unabhängig der Veränderungsnotwendigkeit bei Polizeirecht und Polizeipraxis keine Voraussetzung für eine Änderung von Machtverhältnissen, sondern erst Folge im emanzipatorischen Sinne veränderter politischer, sozialer und ökonomischer Machtverhältnisse.
Karl: Vielen Dank für das Gespräch, vielleicht können wir ja die Debatte über die gesellschaftliche Bedeutung von Polizei und Repression an anderem Ort – oder auch in der Lirabelle – weiterführen.
„Die sind einfach nicht dazu in der Lage, auf eine entspannte Situation entspannt zu reagieren“