Soligruppe 1708: Nach 2 Jahren ein Fazit

Die Soligruppe 1708 begleitete drei Betroffene, die im Zuge des antifaschistischen Protestes gegen die NPD-Kundgebung am 17. August 2013 in der Erfurter Trommsdorffstraße Strafbefehle erhalten hatten. Die Verfahren sind abgeschlossen – was bleibt?

Der Anlass unseres Zusammenkommens liegt nun schon über zwei Jahre zurück. Damals hielt der Thüringer Landesverband der NPD eine Kundgebung in der migrantisch geprägten Straße in der Nähe des Erfurter Hauptbahnhofes ab. Unter dem Deckmantel des Tierschutzes wurde antimuslimisch und rassistisch gegen eine ansässige Halal-Fleischerei gehetzt und eine drohende Islamisierung imaginiert, vor welcher man sich v.a. in Thüringen fürchten müsse. [ake] meldete eine Gegenkundgebung an, soweit das übliche Szenario.

Mit dem entschlossenen und quantitativ überlegenen Protest hatten weder Nazis noch Polizeieinsatzleiter, Hans-Peter Goltz, gerechnet. Es entwickelte sich eine unübersichtliche Situation: Etwa 20 Nazis und 300 Gegendemonstrant*innen getrennt durch eine Polizeikette standen sich gegenüber. Die Polizeibeamt*innen reagierten hektisch, sie wendeten Würgegriffe gegenüber Antifaschist*innen an und schlugen wahllos in die Menge. Statt die Angriffe der Nazis zu vereiteln, zerrissen die Polizeibeamt*innen im Durcheinander das Transparent der [ake], auf welchem ein Teil des Schwures von Buchenwald abgebildet war. Zeitgleich griffen Beamte der BFE einen Antifaschisten aus der Menge heraus und schleiften ihn mehrere Meter über die Straße. Zwei weitere Protestierende wurden später festgestellt. Zwei der drei mussten im Krankenhaus behandelt werden. Alle drei erhielten im Nachgang Strafbefehle – einer nachdem er sich als Zeuge gemeldet hatte, um eine Anzeige gegen einen übergriffigen Polizeibeamten zu unterstützen. In diesem Moment gründeten wir die Soligruppe 1708 und wir hatten reichlich zu tun.

In Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe Ortsgruppe Erfurt begleiteten wir die Betroffenen zu ihren Anwält*innen, riefen zur Prozessbeobachtung auf und standen gemeinsam die Verfahren vorm Amtsgericht Erfurt durch. Wir schrieben Pressemitteilungen, Aufrufe und Prozessberichte. Außerdem organisierten wir Aktionen, um die finanzielle Belastung der Betroffenen durch die Verfahren auf vielen Schultern zu verteilen.

„Solidarität mit Robert!“ – das erste Verfahren

Am 10. Juni 2014 fand die Verhandlung gegen Robert wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ statt. Die Staatsanwaltschaft hatte sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht, Beweismaterial zusammenzustellen, welches die vorgeworfene Tat auch belegen konnte. Einer von drei befragten Polizeizeugen belastete Robert, dieser habe ihn geschubst. Den Aussagen folgend hatten die Beamten Robert bereits zu Beginn der Versammlung in den Blick genommen. Anlass dafür war sein markantes Erscheinungsbild, nicht sein Verhalten. Als sich abzeichnete, dass es einen weiteren Verhandlungstag geben könnte, bot die Staatsanwaltschaft Robert eine Einstellung an, die er auch annahm. Richterin Niethammer stimmte Zähne knirschend zu.

„Solidarität mit Sebastian!“ – das zweite Verfahren

Nach einer Verschiebung fand die Verhandlung gegen Sebastian wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erst am 3. Juni 2015 statt. Nach langwierigen Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes und zusätzlich vor Eintritt in den Sitzungssaal eröffnete Richter Hauzel vor mehreren Unterstützer*innen die Verhandlung. Wiedermal sitzt ein bewaffneter Zeuge im Saal – kein Problem für Hauzel. Der vermeintlich geschädigte Polizeibeamte wird befragt, er habe durch zwei bis drei Fußtritte ein „unangenehmes Gefühl“ verspürt. Woher diese Tritte kamen, ob es sich im Gedränge überhaupt um gezielte Tritte gehandelt habe, kann nicht beantwortet werden. Eine weitere Zeugin trägt nicht zum Beleg der Vorwürfe bei, berichtet jedoch vom chaotischen Einsatz. Im Vorfeld hatte Hauzel die Ladung der Versammlungsleiterin, Martina Renner, und des Polizeieinsatzleiters abgewiesen – womit die damalige Situation nicht näher bestimmt werden konnte. Tut wohl nichts zur Sache? Es gibt kein Vorankommen, Hauzel schlägt vor, den Vorwurf auf die Körperverletzung zu beschränken und die Strafe zu reduzieren. Ein Deal, den die Verteidigung annimmt. Politisch nicht schön, aber menschlich verständlich: Zwei Jahre Sorge um das Verfahren sind für Sebastian nun vorüber.

„Solidarität mit Stefan!“ – das dritte Verfahren

Die Verhandlung von Stefan wurde einmal verschoben, die Akten waren nicht vollständig, wir bewiesen langen Atem. Am 2. September 2015 kamen mehrere Menschen zur Unterstützung. Auch für diese Sitzung hatte Richter Hauzel zusätzliche Kontrollen angeordnet, ohne Polizeischutz geht anscheinend gar nichts. Geladen waren drei Polizeibeamte, die zum vorgeworfenen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ aussagten. Die Angaben führten zum Eindruck, dass Stefan zur gleichen Zeit an verschiedenen Orten sein konnte. Der Fokus richtete sich jedoch auf die Frage, ob und wann der Angeklagte angesprochen und über die Durchführung der polizeilichen Maßnahme – gegen welche er Widerstand geleistet haben soll – informiert worden war. Unbeantwortet blieb die Frage, wie die verschiedenen Gesichtsverletzungen bei der „Verbringung“ – gemeint ist das 100-Meter-die-Straße-entlang-Schleifen – entstehen konnten. Die Staatsanwältin stellte fest, dass das Gewaltmonopol des Staates dies billigt. Wir lernen daraus: Wenn du von Beamten gezerrt, geschlagen und am Boden entlang geschleift wirst, ohne zu wissen, warum und du dich dagegen wehrst, dann rechne mit einer Anzeige. Das Verfahren endete mittels allseitiger Zustimmung mit einer Einstellung gegen Auflagen. Wieder kein Freispruch.

Was bleibt?

Unsere Intention den politischen Hintergrund der Geschehnisse des 17. August 2013 und die darauffolgenden Anklagen gegen Antifaschisten in der Öffentlichkeit kritisch zu thematisieren, ist größtenteils gescheitert. Wir sind auf das Interesse von Medien angewiesen, die zumeist ein blindes Vertrauen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten hegen. Die Einschränkung der Öffentlichkeit durch die zusätzlichen Sicherheitskontrollen interessierte – bis auf die Unterstützer*innen – niemanden.

Es bestätigte sich wiedermal, dass Aussagen von Polizeibeamt*innen unhinterfragt Glauben geschenkt wird. Der Ermittlungseifer der Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Szene nehmen wir zur Kenntnis. An solchen Ereignissen wird deutlich, wo sich der Rechtsstaat zuverlässig einschaltet.

Wir haben es mit einem übergroßen Gegner zu tun. Im Kampf gegen diesen brauchen wir jede Unterstützung und Kraft, die uns die – in welcher Art auch immer geäußerte – Solidarität von Genoss*innen und befreundeten Strukturen geben könnte. Konjunktiv, denn sie fehlt oft. Es muss ein Umdenken einsetzen, geübte Solidarität ist nur dauerhaft sinnvoll: Den Menschen und Strukturen, die Aktionen anmelden und zu diesen aufrufen, muss die Verantwortung bewusst sein, die sie für Leute tragen, die im Anschluss mit Repression zu kämpfen haben. Diese Solidarität und ein solches Gefühl der Verantwortlichkeit haben wir als Soligruppe in den letzen zwei Jahren an vielen Stellen vermisst. Doch sind wir dankbar für die Unterstützung, die wir auch erhalten haben.

Die Entscheidung für die Soliarbeit war keine rein freiwillige, wenn wir uns fragen, wohinein wir unsere Kraft und Energie stattdessen hätten stecken können. Konkret lässt sich das nicht beantworten, dennoch ist es oft eine frustrierende Aufgabe gegen Repression zu arbeiten. Es ist eine notwendige Reaktion, die sich gern zur selbstbestimmten Aktion wandeln würde. In den Momenten, in denen wir zusammen vorm Gerichtsgebäude stehen, unsere Aufregung, Befürchtungen oder Wut miteinander teilen, sind wir nicht allein. Die Genossin neben mir kämpft für mich, für sich, für viele, die ebenso an meiner Stelle hätten angeklagt sein können. Das hilft … ein bisschen. Die nächste Anklage kommt bestimmt.


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„Soli1708“

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