„Genossen, zu den Waffen!“

(Erich Mühsam)

Max Unkraut, organisiert u.a. in der Sozialistischen Erwachsenenbewegung (SB), befasst sich in folgender Glosse mit den Voraussetzungen eines liberalen Waffenrechts aus kommunistischer Perspektive.

I

„Paris aber war nicht zu verteidigen, ohne seine Arbeiterklasse zu bewaffnen, sie in eine brauchbare Kriegsmacht zu verwandeln und ihre Reihen durch den Krieg selbst einzuschulen. Aber Paris in Waffen, das war die Revolution in Waffen.“ (MEW 17, S. 319)
Die radikale Linke will die soziale Revolution. Sie will diese aber nur abstrakt, da sie sich daher nicht die – freilich unbequemen – Fragen nach ihren konkreten Prozessen stellt. In eingespielten Riten verharrend, vergisst sie daher (neben anderen), die Frage nach der Bewaffnung der Revolutionär:innen zu stellen. Die Konterrevolution nämlich siegte in der Geschichte immer dann über die Revolution, wenn sie diese militärisch niederschlug und/ oder entwaffnete; zum Beispiel in der Pariser Kommune: „Die Beschlagnahme des Geschützes sollte nur dienen als Vorspiel der allgemeinen Entwaffnung von Paris und damit der Entwaffnung der Revolution vom 4. September.“ (Ebd., S. 329) Das war nicht nur in der Kommune der Fall, sondern auch in der Novemberrevolution: von der Zerschlagung der Münchner Räterepublik durch die Sabotage sozialdemokratischer Politiker bei der Waffenbeschaffung bis zur mörderischen Entwaffnung der Arbeiter:innen durch protofaschistische Freikorps. Dementsprechend war das „erste Dekret der Kommune […] die Unterdrückung des stehenden Heeres und seine Ersetzung durch das bewaffnete Volk.“ (Ebd., S. 338) Fraglich, ob die Novemberrevolution derart glückliche Stunden der Befreiung gehabt hätte, wenn ein großer Teil der Arbeiterschaft nicht durch den ersten Weltkrieg schon in Waffen gestanden hätte und subjektiv bereit gewesen wäre, ihre Forderungen mit Waffengewalt durchzusetzen.
Auch der Kapp-Lüttwitz-Putsch wäre nicht abgewehrt, die Weimarer Demokratie nicht verteidigt worden, hätte sich die Arbeiterschaft nicht bewaffnet und zurückgeschlagen, während Ebert-Noske-Scheidemann auf der Flucht vor ihren eigenen Trupps waren. Als die Ordnung u.a. durch die Rote Ruhr-Armee wiederhergestellt war, ging man sogleich an die Entwaffnung der Arbeiter:innen und ermordete 15 von ihnen auf dem Weg von Mechterstädt nach Gotha „auf der Flucht“, weil sie sich haben ihr Recht auf Waffen nicht nehmen lassen wollen.
Der u.a. vom linksradikalen Kommunisten Max Hoelz angezettelte Mitteldeutsche Aufstand war ein weiterer Versuch, die revolutionäre Umwälzung der Gesellschaft durch Waffengewalt zu erzwingen. Béla Kun schrieb damals für die VKPD: „Die Waffe bringt die Entscheidung. – Und die Gegenrevolution will die Waffen nicht aus der Hand geben. […] Ein jeder Arbeiter pfeift auf das Gesetz und erwirbt sich eine Waffe, wo er sie findet.“ (Wikipedia: Märzkämpfe in Mitteldeutschland)
Die Praxis, revolutionäre Kräfte zu entwaffnen und sie hierdurch unschädlich machen, ist freilich im Deutschen Reich unter Hitler fortgesetzt worden. So schreibt das Waffengesetz von 1938 vor, dass ein Waffenerwerbsschein nicht abgegeben werden darf:
„4. an Personen, gegen die auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht oder auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt worden ist, für die Dauer der Zulässigkeit der Polizeiaufsicht oder des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte;
5. an Personen, die wegen Landesverrats oder Hochverrats verurteilt sind, oder gegen die Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß sie sich staatsfeindlich betätigen“ (Wikisource), an Personen also, die nach dem Bilde der Nazis Volksfeinde gewesen sind.

II

Aber kann die Revolution nicht auch friedlich vonstattengehen? Können wir nicht eine Art langen Marsch durch die Institutionen antreten, auf legalem Wege alle behördlichen und politischen Ämter besetzen, freilich auch in den Betrieben agitieren und dann, zu guter Letzt, wenn der große Knall, der Bürgerkrieg, kommen sollte, verpufft die Revolution einfach in einer großen Feier und das einzige, was dann noch donnert, ist das Feuerwerk über unseren Köpfen und die Korken der Sektflaschen in unseren Händen? Nichts wäre sehnlicher zu wünschen.
Leider steht gegen diesen frommen Wunsch, dass partout nicht alle Bürger:innen das Interesse oder gar das moralische Verlangen beflügelt, Herrschaft und Ausbeutung abzuschaffen, und dazu gehören nicht lediglich – und nicht immer – die Eigentümer:innen der Produktionsmittel, sondern auch all jene, denen das kapitalistische System anderweitig psychischen oder materiellen Gewinn, also entweder ein gutes Gewissen oder ein dickes Konto, verspricht: den mittleren oder höheren Angestellten – oft Studierte – zum Beispiel, die ihren Anteil an der Herrschaft dadurch bestreiten, dass sie das fungible Menschenmaterial rational hin- und herchangieren und so möglichst gewinnbringend für die Profitakkumulation einsetzen und deren durchrationalisierter Betriebsablauf soetwas wie das ökonomische Äquivalent zu Recht und Ordnung zu sein scheint. (Studierte mithin waren auch die Freikorps sowie die NSDAP-Manager, die formal die großen Unternehmen für die Partei übernahmen. Vgl. Alfred Sohn-Rethel) Auch aber die vielen Kleinunternehmer:innen, die während der Corona-Krise massenweise vom Schwinden ihrer Existenz fabulierten – als würden sie sich in Luft auflösen, wenn ihr Friseurladen von der Bildfläche verschwindet – sind nicht gerade vom Kommunismus angetan. Von den Bullen und der Bundeswehr braucht kaum mehr gesprochen zu werden. Jene laufen nur in Ausnahmefällen zur Revolution über, wie etwa in der Spanischen, und diese heute wohl noch seltener, wo – wenigstens in der BRD – der Imperialismusbetrieb zum service an der Waffe reduziert wurde, da die Wehrpflicht ausgesetzt ist.
Formieren sich aber Nazis, Soldaten und Bullen, sowie Kleinbürger als Konterrevolution, ist es aus mit dem Frieden. Die Reaktionär:innen geben ihr Vaterland und das Kapital, geben ihre Knechtschaft und Ausbeutung nicht kampflos auf. Dafür steht bspw. die Ermordung Salvador Allendes, der vielleicht überlebt hätte, wären das Proletariat damals bewaffnet worden. Mit anderen Worten: Wenn der Feind die Waffen bestimmt, mit denen gekämpft wird, was haben Revolutionär:innen dem heute entgegenzusetzen?

III

Das Pathos des linken Pazifismus (nicht des Antimilitarismus!) hinterlässt als abstrakte Forderung, unter keinen Umständen Gewalt anwenden zu sollen, zudem ein ideologisches Geschmäckle, das er mindestens seit 1945 mit sich trägt – nämlich die Weigerung das Aufgehen des allzu deutschen Proletariats in der sog. Volksgemeinschaft wahrzunehmen. Der Kultus der Arbeiterklasse seitens des Marxismus-Leninismus, der im klugen Verfolgen des Interesses der Staatsbürger schon die eine Hälfe der Revolution und damit den antifaschistischen Widerstand sah und sieht, sperrt sich den Konsequenzen der Erkenntnis, dass den zweiten Weltkrieg (anders als den ersten) nicht das organisierte Proletariat, sondern die vereinten (staats)kapitalistischen Alliierten beendeten. Die Reduktion des Faschismus schließlich auf sowjetisch diktiertes antiimperialistisches Phrasengedresche, damit die Zurückführung des Widerstands auf Volkstümelei gegen die Finanzaristokratie (Lenin) ließ Auschwitz als Wesen des NS nicht bloß in Vergessenheit geraten, sondern verkennt und verurteilt den staatlich organisierten antifaschistischen Selbstschutz der Jüdinnen und Juden selbst als faschistischen Akt und wertet es als Sündenfall der „einstigen Opfer“, dass heute nichtorthodoxe Jüdinnen und Juden in Israel zur Wehrpflicht herangezogen werden, wobei diese auch in ihrer Freizeit ihr Gewehr stets bei sich tragen müssen.
Der Pazifismus wurde so zur Funktion von Liebäugeleien etwa mit islamischen Faschisten, die sich sinnigerweise mit Waffengewalt durchzusetzen versuchen. Dass „ehrbare Antizionisten“ (vgl. ca ira-Verlag) aller Couleur für den Frieden und gegen Israel kämpfen, ist kein Zufall der Weltgeschichte, sondern die Pervertierung des Verhältnisses von Mittel und Zweck in Bezug auf Gewalt, die auf einer falschen Kritik an dieser Gesellschaft beruht: Frieden als die universelle Abwesenheit von Gewalt verkommt dabei zum Mittel verdrängter gewalttätiger antisemitischer Impulse. Dementsprechend war man sich in der BRD bei der Abschaffung der Todesstrafe sehr einig – nach 1945 versteht sich. Frieden sollte jedoch eigentlich das Telos befreiender Ambitionen sein, auch wenn es dazu der Gewalt bedarf.
Gegen dieses Menetekel des falschen Pazifismus erscheint die Taktik der K-Gruppen aus den 70ern und der aus diesen hervorgegangenen MLPD, sich kollektiv in der Bundeswehr zu organisieren, plausibler als jeder Ostermarsch – bei allem Mief und allem Drang, den Rechtsnachfolger der Wehrmacht wirksam unschädlich machen zu wollen, nachdem sich herausgestellt hat, dass die Reeducation der alten Nazis grandios gescheitert ist (siehe Nordkreuz).
Mit dem verleumderisch als sozialen Frieden bezeichneten Verhältnis innerhalb einer Gesellschaft verhält es sich im Übrigen nicht anders. Ob die treuen Untertanen nun gegen die „gesellschaftliche Spaltung von Rechts“ oder „von Links“ wettern: die Pazifizierung widersprüchlicher Verhältnisse im Kapitalismus besitzt eben dieselbe Funktion wie die außenpolitische: die Verdrängung des Klassenverhältnis, die sich stets entäußert als Rasseverhältnis (vgl. Joachim Bruhn: Was deutsch ist).

IV

Dass daher aber auch die Frage nach der Bewaffnung der Arbeiter:innen – zumal in Deutschland – eher auf runzelnde Stirnen als auf offene Ohren stößt, ist zugegebenermaßen verständlich. Schließlich hat das „Volk in Waffen“ (Sven Hedin), gelinde gesagt, die halbe Welt in Schutt und Asche gelegt, während die KPD auf Geheiß der Dekrete des Verräters Stalin die Füße stillhalten musste, da Hitler nicht durch individuellen Terror, sondern durch die organisierte Arbeiterschaft gestürzt werden sollte. Bekanntlich ist daraus nichts geworden. Es war schließlich der Rotfrontkämpfer Johann Georg Elser, der im Alleingang der kompletten Führungsriege der Nazis fast den Garaus machte, indem er von der Parteilinie der KPD abwich.
Die Erfahrung der Ohnmacht während des Nationalsozialismus und des technokratisch-totalitären Gehabes der Studentenbewegung 1968 in Deutschland veranlassten daher Adorno in dem Essay Theorie und Praxis, die Anwendung revolutionärer Gewalt zu verwerfen. Seiner Erkenntnis nach sei sie zu sehr verstrickt in die herrschenden Verhältnisse, als dass sie ein das System transzendierendes Moment aufweisen könne. Gleichzeitig formulierte er deutlich, dass sich jeder Reformismus ebenso der Kollaboration mit der herrschenden Gewalt schuldig macht. Ich denke, Adorno hat Recht und Unrecht zugleich, denn Gewalt führt freilich nicht nur in den Untergang der Gesellschaft, sondern hat wesentlich ihre zivilisatorischen Errungenschaften hervorgebracht, als Ausbeutung und daher Beherrschung der äußeren sowie inneren Natur, also der Erde sowie der Arbeitskraft. Diese Erkenntnis aus der Dialektik der Aufklärung, soll sie wahr und also praktisch werden, verknüpften Adorno und Horkheimer mit dem sogenannten Eingedenken der Natur im Subjekt, d.i. mit der Bewusstwerdung der Reproduktion der gewaltsamen Natur im Tun der Einzelnen und ihrer Werkzeuge im weitesten Sinne, die zur Beherrschung der Natur gerade nötig sind. Dieser Akt der Bewusstwerdung ist ein Akt der Aufklärung über sich selbst. Die Nötigung zur Gewalt wird damit als gescheiterte Aufklärung erkannt und abgelehnt. Merkwürdigerweise ließe sich daraus im Sinne der Aufklärung folgern, die blinde Naturgewalt in uns selbst abschaffen zu müssen und auf welche andere Art wäre dies praktisch zu bewerkstelligen als durch – Gewalt?
Walter Benjamin hat in seinem Aufsatz Zur Kritik der Gewalt versucht, zweierlei Gewalten zu differenzieren: die mythisch-drohende und die göttlich-befreiende. Wenn man sich von der religiösen Färbung der Worte nicht abschrecken lässt, enthält er die bemerkenswerte Erkenntnis, dass die mythische Gewalt sich im Prozess ihrer Ausführung selbst zum Zweck erhebt. Insofern sie nämlich ein Herrschaftsverhältnis installiert, transformiert die Gewalt sich zum Prinzip der gesellschaftlichen Organisation. Dieses Prinzip ist die Rechtssetzung, die die Rechte und Pflichten der gesellschaftlichen Mitglieder festlegt, d.h. eine ideelle Ordnung dessen, welche Handlungen legal, welche illegal sind, erschafft. Schert die geneigte anarchistische Kommunistin aus dem Rahmen dieser Ordnung aus, macht sich sogleich die Herrschaft bemerkbar und bestraft sie. Den Herrschenden sind also die ideologischen und materiellen Mittel gegeben, das gesellschaftliche Gewaltverhältnis als solches aufrecht zu erhalten. Die sog. göttliche Gewalt trachtet dagegen nach der Abschaffung der Gewalt als gesellschaftlichem Prinzip und propagiert die „revolutionäre Tötung der Unterdrücker“ (S. 61) als unblutige Tat – denn als solche ist sie rechtsvernichtend, gewaltvernichtend.
Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Ich argumentiere nicht für die Konstitution einer RAF 2.0, denn – wie u.a. bei Bruhn nachzulesen (etwa in dem Vorwort zu Marenssins Broschüre Stadtguerilla und Soziale Revolution oder bei Agnoli: Transformation der Demokratie) – sind die gesellschaftlichen Verhältnisse heute derart verdinglicht, die Unterdrückten als Staatsbürger eben auch bourgeois, Arbeitskraftunternehmer, dass sich kein besonders verantwortlicher Unterdrücker mehr im normalen Betriebsablauf dingfest machen ließe.
Leider überlebt sich die bürgerliche Gesellschaft nur dadurch, dass an ihrem Ende ein Hitler als Transsubstantiation des Staatsbürgers an sich, des Souveräns, die Weltbühne betritt und die durch das Geld vermittelte Herrschaft in die eigenen Hände nimmt und mit dem freien Markt alle in der bürgerlichen Gesellschaft bestehenden Freiheiten abschafft. Die Sphäre der Vermittlung vernichtet er ebenso personifiziert wie biologisiert in den als Jüdinnen und Juden designierten Menschen. Johann Georg Elsers Tat war insofern gerechtfertigt (vgl. Hagedorny: Georg Elser in Deutschland). Etwas Ähnliches geht aber ebenso in der Revolution vor: die Konterrevolution bleibt einerseits beherrscht von den Fetischismen der Kapitalverwertung, avanciert andererseits aber auch zum bewussten Träger derselben. Reaktion und Konterrevolution sind eben jene sichtbaren Unterdrücker:innen, auf die Benjamin hinwies.

V

Angesichts dieser (geschichtlichen) Tatsachen müssen sich Linksradikale – über die Frage nach der Revolution hinaus – auch die Frage gefallen lassen, wie sie auf einen möglichen Faschismus, reagieren können oder wollen und von daher: wie sie sich hierauf vorbereiten.
Während es in der BRD kein liberales Waffenrecht gibt, rüsten sich seit einiger Zeit Genoss:innen (aber auch liberale Queers im Liberal Gun Club) in den USA gegen die Reaktion und Faschisten. Es ist klar: ein Teil der Probleme, die Genoss:innen in den USA mit faschistischen Waffenfanatikern haben, ist durch das US-amerikanische Waffenrecht hausgemacht. Berichte aus Deutschland über Nordkreuz, „verschwundene“ Munition bei den Bullen und von Nazis gehortete Waffen, Munition und Sprengsätze, die bei Razzien beschlagnahmt werden, verweisen aber darauf, dass eine illegale Bewaffnung auf der Seite der Barbarei bereits in vollem Gange ist.
Dementsprechend lesen sich Interviews mit und Selbstdarstellungen von Mitgliedern der Socialist Rifle Association, einer linken Gegenorganisation zur NRA: Einesteils argumentieren diese revolutionär: „A member of the Socialist Rifle Association practices on a 9mm he refers to as ‚the working class pistol.’ He bought it secondhand for $100.“ (https://www.alaskapublic.org/2018/11/19/ak-meet-the-socialist-rifle-association/) Andernteils sieht man sich in der Bedrängnis, sich aufgrund faschistischer Tendenzen und Waffengewalt selbst an der Waffe ausbilden zu müssen. Redneck Revolt (Doku auf youtube: The hard left Antifa and their call to arms), die mittlerweile in der SRA aufgegangen sind, pflegen dabei auch auf linken Demonstrationen einen besonders martialischen Auftritt mit besonders großen Kalibern und lässigem Outlaw-Outfit mit rotem Cowboy-Halstuch, während der gewerkschaftlich organisierte Kollege aus Alaska womöglich auf das right to carry the weapon open verzichtet. Die Kritik hieran sind aber Detailfragen, die die Genoss:innen in den USA nur deshalb diskutieren können, da sie bereits auf ein liberales Waffenrecht zurückgreifen können.

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