Gegen Desinformation als Ausdruck des autoritären Bedürfnisses nach Eindeutigkeit argumentiert Max Unkraut mit der Studie ‚Debunking the Genocide Allegations‘, die sich mit dem gegen Israel erhobenen Vorwurf des Genozids beschäftigt.
I.
Die linke Debatte um den verharmlosend als Konflikt bezeichneten Krieg zwischen Israel und der islamo-faschistischen Hamas ist auch eine Selbstverständigung. Manche Gruppen versuchen ihr zu entgehen, da sie den ‚Nahost-Konflikt eh nicht lösen können‘, weshalb eine Auseinandersetzung mit ihm irrelevant sei. Das mitschwingende Mantra unbedingt zu verhindernder Spaltung kann jedoch nicht über die sozialpsychologischen Deformationen hinwegtäuschen, die einen autoritären von einem antiautoritären Charakter unterscheidet, wobei diese grundsätzlich verschiedene Politiken versuchen werden, umzusetzen. Die zur Unterscheidung der beiden Charaktere entscheidende Frage ist, ob ein kritisches Urteil ersetzt wird durch das „autoritäre Streben nach Eindeutigkeit, Klarheit und widerspruchsloser Identität“ (Lirabelle #34).
Der autoritäre Charakter, nach M. v. Ijzendoorn das Zurückfallen auf eine vorpubertäre good-boy*nice-girl-Moralität, orientiert sich an Erwartungshaltungen anderer, denen man sich aufgrund Ich-zerstörender Sozialisationserfahrungen unterwirft (vgl. Frenkel-Brunswick, Else: Intolerance of Ambiguity as an Emotional and Perceptual Personality Varible). Hierbei bleiben moralische Prinzipien äußerlich und verhaften bei derjenigen Gruppe, die man für potent genug hält, das eigene Interesse zu befriedigen, wenn man bereit ist, sich mit ihr bis zur eigenen Negation zu identifizieren – wie sie Linke zu erwarten hätten, müssten sie unter einem islamistischen Regime ihr Dasein fristen. Jenes pseudo-moralische Urteil lässt seine Objekte nicht unangetastet: Das „Leid der Betroffenen“ ist „lediglich willkommener Anlass leidenschaftlicher Entrüstung“ (Bach, Johanna: Antisemitisches Gefühlsregime, S. 99), nur Mittel zum Zweck, wobei die „Möglichkeit, dass Israel keine genozidalen Absichten verfolgt, eine das Ich destabilisierende Enttäuschung“ (ebd., S. 98 f.) darstellen würde und von daher gar nicht mehr wahrgenommen werden kann.
Die Fähigkeit, einen Informationsrückstand aufholen zu wollen oder dies eben nicht zu können, markiert daher den Unterschied zwischen einem antiautoritären und einem antisemitischen Charakter. Ersterem wäre es möglich, seine Ansichten durch die Darstellung realer Komplexität (und der zugrundeliegenden gesellschaftlichen Verhältnisse) zu ändern; letzterem muss diese eine Lüge sein.
II.
Man mag nun gemäßigt Palästinenser-solidarischen Personen unterstellen, die Vernichtungsaktionen der Hamas ebenso zu verurteilen, wie ‚das, was Israel da unten macht‘. Ihre Einwände richten sich angeblich nicht gegen Israel als Schutzraum. Diese Argumentation folgt jedoch dem Ja-Aber, das die notwendige Verteidigung Israels delegitimiert und somit seine Vernichtung flankiert.
Sie zitieren u.a. das Human Rights Council (dem sie als Kritiker:innen von Staat und Kapital ansonsten wenig abgewinnen können), was gerade deshalb interessant ist, weil sich die UN als israelfeindliche Organisation entlarven lässt: Bereits 1975 hat sie die sog. ‚Zionismus-ist-Rassismus-Resolution‘ verabschiedet. Zu dieser Resolution kommt es u.a. durch strategisch betriebenes red washing der PLO mit Unterstützung der Sowjetunion ab 1967. Die Resolution wurde erst nach dem Zerfall der Sowjetunion 1991 revoziert.1
Die Kredibilität der UN in Sachen Israel und der ‚gemäßigten‘ Kritiker:innen Israels scheint mir u.a. deshalb vollkommen verwirkt, da sie wenigstens fahrlässig das Narrativ der Hamas verbreiten.
III.
Die in 09/2025 veröffentlichte Studie Debunking the Genocide Allegations (Orbach et al.) schickt sich nun an, den gegen Israel gerichteten Vorwurf des Genozids zu widerlegen. Es ist, nebenbei bemerkt, bezeichnend, dass es zu dieser Studie – einmal abgesehen von der Jüdischen Allgemeinen – keinerlei mediale Resonanz gab. Ich werde im Folgenden nur ein Beispiel, nämlich zwei Widerlegungen des Vorwurfs darstellen, Israel habe ‚Palästinenser:innen‘ hungern lassen, um sie zu vernichten.
Wer einem Staat Genozid, nicht Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen, vorwirft, sollte wissen, wie dieser definiert wird; wer ihm vorwirft, dies durch ‚Aushungern von Zivilisten‘ zu tun, sollte sich insbes. mit den realen Ereignissen und ihren Zusammenhängen vertraut machen. Sind die Daten der Studie valide, was besonders deshalb naheliegt, weil sie u.a. auf die Daten der UN zurückgreift, kann man nur zu einem Ergebnis kommen: Wenn man von einem Genozid in ‚Palästina‘ sprechen will, dann ist sein Verursacher nicht Israel, sondern die Hamas.
Der springende Punkt bei der Bewertung einer kriegerischen Handlung bzgl. des Tatbestands des Genozids ist die Absicht. Der Kriegspartei muss nachgewiesen werden, dass sie (nicht fahrlässig, rücksichtslos oder aus anderen Gründen) „eine nationale […] Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“ will, in diesem Beispiel: durch die „vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“ (Genfer Konvention Art. II c der Völkermordkonvention). Der direkte Nachweis dieser Absicht ist bisher nicht gelungen, auch wenn weiterhin Aussagen israelischer Politiker durch die Welt geistern, die v.a. rage bait sind. Herangezogen wird hierfür z.B. ein Zitat Netanyahus: „‚Erinnere dich daran, was Amalek dir angetan hat.‘ (Deut. 25:17) Wir erinnern uns und wir kämpfen.“ Was hat Amalek getan? Die Amalekiter haben von der Wanderung erschöpfte Jüdinnen und Juden hinterhältig ermordet. Aus diesem Grund symbolisiert er „in der jüdischen Kultur das absolut Böse“ (Cohen, Amichai/ Shany, Yuval: A „Cramped Interpretation of International Jurisprudence“?). Es ist diese Erinnerung, die Netanyahu bemüht, um Worte für die Untaten der Hamas zu finden: „Die Äußerung des Namens ‚Amalek‘ ist kein Aufruf zum Handeln, sondern vielmehr die Bekundung eines tiefen psychologischen Schocks im Angesicht des absolut Bösen.“ (Ravitsky Tur-Paz, Shlomit: International Court of Justice in The Hague Genocide Proceedings). Der Tataufruf der Bibelstelle zur Vernichtung der Erinnerung an Amalek, den Palästinenserfreund:innen gern bemühen, spielt also in der jüdischen Theologie keine Rolle (vgl. ebd.). Interessanter ist deshalb, dass aus derselben Rede die Sätze: „Die IDF unternimmt alles, um die Schädigung von Nichtkombattanten zu vermeiden. Ich rufe abermals die zivile Bevölkerung zur Evakuierung in ein sicheres Gebiet im südlichen Gaza-Streifen auf“, von ihnen nie genannt, vermutlich nicht einmal wahrgenommen werden.
IV.
Dasselbe gilt auch für die angebliche Aussage Gallants, Gaza von Hilfslieferungen abzuschneiden. Tatsächlich spricht er von Gaza Stadt, die die IDF am 13. Oktober 2023 beginnt, zu evakuieren, um zivile Opfer zu vermeiden (vgl. Orbach et al., S. 92 f.). Ganz im Sinne der Hamas verurteilen Palästinenserfreund:innen die Evakuierung in ein sicheres Gebiet als Vertreibung. Wie sonst könnte die Empörungsökonomie derselben ihre dringend benötigten Opferzahlen stabil halten, als durch das Verbleiben von Zivilist:innen in einem umkämpften und dicht besiedelten Kriegsgebiet: „Die Hamas hat sich aktiv darum bemüht, die zivile Evakuierung durch die Aufrichtung von Straßensperren, Angriffe auf diejenigen, die versuchten zu fliehen und das Schüren von Ängsten betreffs der Gefahren in als sicher markierten Gebieten zu verhindern“ (ebd., S. 192).2 Dabei war die Anzahl der Toten in den von Israel unilateral eingerichteten sicheren Gebieten vergleichsweise gering (vgl. ebd., S. 191) – ein direkter Nachweis dafür, dass Israel versucht hat, zivile Opfer zu vermeiden.
Die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge, sagt ein jüdisches Sprichwort und es bezeichnet präzise die Technik der Manipulation, mit der Palästinenserfreund:innen zuverlässig ihre Wahrnehmungsabwehr auf Kosten ziviler Opfer in die Verzerrung der objektiven Realität transformieren. Man nehme ein halbes Zitat oder einen isolierten Fakt und zitiere sie so oft als möglich und schon begeht Israel einen Genozid. Dieselbe Technik wird angewandt, wenn Israel vorgeworfen wird, die ‚palästinensische‘ Zivilbevölkerung ausgehungert zu haben, um sie zu vernichten. Die militärhistorische Studie von Orbach et al. entgegnet hier mit zwei Argumenten: 1. die Blockade von Hilfslieferungen ist eine legale militärische Taktik und 2. die Hilfslieferungen nach Gaza sind während des Krieges z.T. sogar über das Vorkriegsniveau gestiegen.
V.
Zu 1. zitiere ich ausführlich den Artikel 23 der IV Genfer Konvention:
„Jede Vertragspartei soll allen Sendungen von Medikamenten und Sanitätsmaterial freien Durchlass gewähren […], die ausschließlich für die Zivilbevölkerung […], selbst einer feindlichen, bestimmt sind. Auch allen Sendungen von unentbehrlichen Lebensmitteln, von Kleidern und von Stärkungsmitteln, die Kindern unter fünfzehn Jahren, schwangeren Frauen und Wöchnerinnen vorbehalten sind, ist freier Durchlass zu gewähren.
Eine Vertragspartei ist nur dann verpflichtet, die im vorhergehenden Absatz erwähnten Sendungen ungehindert durchzulassen, wenn sie die Gewissheit besitzt, keinen triftigen Grund zur Befürchtung haben zu müssen:
a. die Sendungen könnten ihrer Bestimmung entfremdet werden oder
b. die Kontrolle könnte nicht wirksam sein oder
c. der Feind könnte daraus einen offensichtlichen Vorteil für seine militärischen Anstrengungen und seine Wirtschaft ziehen […].“
Blockaden sind demnach bedingt, aber ausdrücklich erlaubt. So hat man 2017 Mosul abgeriegelt, um den IS zu besiegen. (Vgl. ebd., S. 87) Ich erinnere mich aber weder an entsprechende Demonstrationen, die Blockade aufzuheben, noch an Genozidvorwürfe gegen Irak und seine Verbündeten (anders im Irakkrieg; vgl. ebd., S. 248 ff.). Es ist jedoch nachgewiesen und war auch zu erwarten, dass Hilfslieferungen von der Hamas ‚entfremdet‘ wurden (vgl. ebd., S. 79 ff.). Daher hat Israel sichere Gebiete im Süden und Lieferblockaden im Norden eingerichtet.
Wer kein:e Freund:in von Fakten ist, dem:der hilft vielleicht folgende Überlegung: „Hamaskämpfer haben für ein und ein halbes Jahr in […] Tunneln ausgeharrt. Was essen sie, wenn nicht Hilfslieferungen, die im Verlauf des Krieges geliefert wurden?“ (ebd., S. 82)
VI.
In Kapitel 1 der Studie werden von Orbach et al. vier falsche Annahmen dargestellt, von der hier besonders drei interessant sind:
a) Carl Skau, Chief Operating Officer des World Food Programms, behauptet im Mai 2024 (zur Lebensmittelsituation in der Blockadezeit von 03-05/2025 vgl. ebd., S. 99 ff.), dass zu diesem Zeitpunkt 150 LKW pro Tag mit Lebensmitteln Gaza beliefern, aber mindestens die doppelte Anzahl nötig sei, um eine humanitäre Krise zu verhindern. Sein „Interviewer ergänzte ordnungsgemäß die Leerstellen: ‚Bevor der Konflikt im Oktober begann, war Gaza auf 500 LKW, die täglich einreisen, angewiesen‘“ (ebd., S. 40). Diese Zahl ist schlichtweg erfunden. Durch rekonstruierte Daten der UN lassen sich für das Jahr 2022 291 LKW pro Tag nachweisen. Von diesen enthielten nur 73 Nahrung (vgl. ebd., S. 39 ff.). Wenn bei diesem Vorkriegsniveau kaum jemand eine Hungersnot anprangerte, weshalb sollte nun bei mehr als der doppelten Menge von einer solchen gesprochen werden?
b) Belassen wir es bei 500 LKW pro Tag – das Märchen war einmal in der Welt und alle mit Autorität: von Amnesty International bis zu Antonio Guterres (vgl. ebd., S. 42), teilten es öffentlich, wodurch es den Anschein von Wahrheit erhielt. Allerdings enthielten diese LKW, der Datenlage des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs entsprechend, max. 25% Lebensmittel – das entspricht 125 LKW. Auch hier zeigt sich, dass die Versorgung mit Nahrung – soweit sie von Israel beinflussbar war – mit 150 LKW pro Tag höher war als das angebliche Vorkriegsniveau. Hinzu kommt, dass während des Krieges die Menge an transportierten Nahrungsmitteln ca. 75% der Ladung ausmachten, sich also verdreifacht hat. Wendet man diesen Multiplikator auf LKW an, um zu verdeutlichen, welchem Vorkriegsniveau dies entsprochen hätte, so entspricht die Menge 375 LKW pro Tag.
c) Die Anzahl der LKW (mit Lebensmittellieferungen) wurden nun aber das eine Mal pro Arbeitstag und das andere Mal pro Kalendertag gemessen. Diese Änderung des Bezugsrahmens führt zu einer völligen Fehlkalkulation:
500 LKW/Arbeitstag=2500 LKW/Woche (750 mit Lebensmitteln)
500 LKW/Kalendertag=3500 LKW/Woche (1050 mit Lebensmitteln)
(Vgl. ebd., S. 43 ff.)
Tatsächlich hat selbst das UNRWA die Arbeitstag-Kalendertag-Verwirrung irgendwann korrigiert, allerdings ohne es eindeutig darzustellen (vgl. ebd., S. 77), sodass die wenigen, die sich versuchen, hierüber zu informieren, willentlich in die Irre geleitet werden. Dasselbe gilt für die IPC: „In Anschluss an den IPC-Bericht aus März 2024 und der Zurückweisung der Bezifferung COGAT’s, verschwand die Behauptung der 500 täglichen LKW von eher professionellen Quellen, darunter der IPC selbst – allerdings ohne eine formale Korrektur“ (ebd., S. 44).
VII.
Während Palästinenserfreund:innen nicht willens sind, die Vernichtungsaktion der Hamas des Oktobers 2023 als Genozid zu verurteilen, sind sie – je faktenloser, desto selbstsicherer – der Meinung, Israels Kriegsziel sei die Vernichtung der sog. Palästinenser:innen. Ihre antisemitische „Wahrnehmungshemmung“ (Freud) impliziert daher nichts anderes als eine Täter-Opfer-Umkehr, die notwendig ist, um ihre Empörungsökonomie aufrecht zu erhalten, um so als good boys*nice girls den ideologischen Vorgaben der Hamas folgeleisten zu können. Dabei ist die Rolle diverser NGOs, Medien und selbst der UN nicht zu vernachlässigen. Sie beteiligen sich fahrlässig oder willentlich an der Desinformation über den Israel-Hamas-Krieg. Die Verwirrung um Lieferungen nach Gaza sind nicht der einzige, aber ein neuralgischer Punkt, in dem dies geschehen ist.
Diese Desinformation dient der Verantwortungsverschiebung: Während die Hamas alles dafür tut, um die zivilen Opfer in ‚Palästina‘ zu erhöhen, wird in der Öffentlichkeit Israel, das bemüht ist, die Opferzahl so gering wie möglich zu halten, die Schuld dafür in die Schuhe geschoben.
1
Hier wird das „Palästinensertuch…zum politischen Mode-Accessoire“ verallgemeinert (vgl. Markl, Florian: Erfolgsgeschichte des Terrors, S. 235). Der UNHCR hat seit seiner Gründung 108 Resolutionen gegen Israel gerichtet, während Nordkorea nur 17, der Iran nur 15 Verurteilungen erhielt. Auf jeder Agenda der UN steht Item 7: Ein Tagesordnungspunkt, der „ausschließlich (angebliche) israelische Vergehen gegen Palästinenser“ (ebd., S. 244) behandelt. Von der UNRWA, dem sog. Palästinenserhilfswerk, „der mit 30.000 Mitarbeitern größten Teilorganisation der Vereinten Nationen“ (ebd., S. 248), muss man aufgrund ihrer Verflechtungen mit der Hamas kaum mehr sprechen.
2
Ich lasse außen vor, dass die Hamas die Einrichtung sicherer Zonen nach internationalem Recht verhindert hat (vgl. ebd., S. 188 ff.).